Kontakt
Fürther Str. 8
90513 Zirndorf
Zimmer 107
Fax-Nummer 0911/9600-209
E-Mail: buergeramt@zirndorf.de
Mitarbeiter
| Herr Stephan Engel | Tel. 0911/9600-124 |
| Frau Ulla Wolf | Tel. 0911/9600-183 |
| Frau Beate Knoll | Tel. 0911/9600-123 |
| Frau Christa Maisch | Tel. 0911/9600-101 |
| Frau Stefanie Vogt | Tel. 0911/9600-125 |

Öffnungszeiten:
Vormittag:
Montag - Freitag von 08.00-12.00 Uhr
Nachmittag:
Montag - Mittwoch von 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag von 14.00-18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Am 22.05.2012 ist das Bürgeramt der Stadt Zirndorf wegen einer Personalversammlung nachmittag geschlossen.
Das Bürgeramt ist zuständig
für die Aufgaben der Melde-, Pass- und Ausweisbehörde sowie des Ausländeramtes
- An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes
- Melderegisterauskünfte
- Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
- Entgegennahme von Anträgen auf Fahrerlaubnis
- Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte
- Antrag auf Aufenthaltstitel für ausländische Bürger
- Wahlen
- Beantragung von Personalausweis, Reise- und Kinderpass
Kindereintrag Reisepass verfällt ab dem 26.6.2012
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Hintergrundinformationen:
Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung).
Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes
Für diese Angelegenheiten müssen Sie persönlich beim Bürgeramt vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und falls vorhanden auch Reisepass mit.
Melderegisterauskünfte
Auskünfte sind gebührenpflichtig. Pro Auskunft wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Archivauskünfte 12 Euro.
Lebens-, Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
Für die Ausstellung einer Bescheinigung wird der Personalausweis benötigt. Es fällt pro Bescheinigung eine Gebühr von 5 Euro an. Für Rentenzwecke ist eine Lebensbescheinigung gebührenfrei.
Eltern, die ihre minderjährigen Kinder, welche NICHT im gemeinsamen Haushalt wohnen in die Lohnsteuerkarte eintragen wollen benötigen eine steuerliche Lebensbescheinigung. Diese Bescheinigung erhält man am Wohnsitz des Kindes und ist drei Jahre gültig.
Anträge auf Fahrerlaubnis
Das Bürgeramt ist nur die Annahmestelle für alle Arten von Fahrerlaubnissen. Für anfallende Fragen und Auskünfte steht das
Landratsamt Fürth -Führerscheinstelle-,
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Tel. 0911/9773-1322/-1331
zur Verfügung. Bei der Beantragung müssen alle benötigten Unterlagen (wie z.B. Personalausweis, Lichtbild, Sehtestbescheinigung, Sofortmassnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe-Kurs usw.) abgegeben werden, ansonsten kann der Antrag nicht angenommen werden.
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro an.
Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauskünfte
Bei der Beantragung muss der Personalausweis vorgelegt werden. Es fällt eine Gebühr von 13 Euro an.
Bei Führungszeugnissen, welche für eine Behörde benötigt werden sowie bei Gewerbezentralregisterauskünften ist immer die Adresse der Behörde und der Verwendungszweck anzugeben.
Für die Ausstellung muss mit einer Dauer von ca. 10 Tagen gerechnet werden.
Antrag auf Aufenthaltstitel für ausländische Bürger
Aufenthaltsanzeige für EU-Ausländer Ausgabe der Antragsformulare für "nicht EU-Ausländer". Bitte immer den Reisepass mitbringen.
Wahlen
Ausgabe von Briefwahlunterlagen
Bitte die Wahlbenachrichtigungskarte sowie den Personalausweis vorlegen.
Beantragung von Personalausweis, Reise- und Kinderpass
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind nach § 1 PersAuswG verpflichtet, nach Vollendung des 16. Lebensjahres (Beginn der Ausweispflicht in Deutschland) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen, ansonsten können Mahngebühren anfallen bzw. es kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur am Hauptwohnsitz gestellt werden. Hierzu muss der Antragsteller persönlich beim Bürgeramt vorsprechen.
Für alle Arten von Ausweisen und Pässen wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren (bei Reisepass unter 18 Jahren) wird zusätzlich die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Sind die Eltern geschieden, so ist das Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss mit dem Vermerk über die Rechtskraft, steht das Kind unter Vormundschaft, ist der Beschluss über die Betreuung des Amtsgerichts vorzulegen.
Neubürgern, für die von der Stadt Zirndorf noch keine Ausweispapiere ausgestellt wurden, haben außer dem Lichtbild eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch) vorzulegen. Bei Vertriebenen, Aussiedlern oder Eingebürgerten muss der Vertriebenenausweis bzw. die Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz oder die Einbürgerungsurkunde beigebracht werden. Soll ein Doktor-Titel eingetragen werden, wird die Promotionsurkunde benötigt.
Gültigkeit der Ausweispapiere
| Vorläufiger Personalausweis | 3 Monate | |
| Personalausweis | 6 Jahre | ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre |
| Vorläufiger Reisepass | 1 Jahr | die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich |
| Reisepass oder Expresspass | 6 Jahre | ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre Der Expresspass ist in 3-4 Werktagen erhältlich |
| Zweiter Reisepass | 6 Jahre | |
| Kinderreisepass | 6 Jahre |
+ Verlängerung, max. bis 12. Lebensjahr (nur möglich solange der Kinderreisepass nicht abgelaufen ist) |
Anfallende Gebühren
| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro |
| Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr | 22,80 Euro |
| Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr | 28.80 Euro |
| Personalausweisbefreiung | 10,00 Euro |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro |
| Reisepass bis zum 24. Lebensjahr | 37,50 Euro |
| Reisepass ab dem 24. Lebensjahr | 59,00 Euro |
| Zweiter Reisepass bis zum 24. Lebensjahr | 37,50 Euro |
| Zweiter Reisepass ab dem 24. Lebensjahr | 59,00 Euro |
| Expresspass | 91,00 Euro |
| Kinderpass | 13,00 Euro |
| Kinderpass-Verlängerung/-Änderung | 6,00 Euro |
Die Ausstellung von mehrseitigen Reisepässen (48-Seiten) ist gegen eine höhere Gebühr möglich.
Zahlungen auch per EC-Karte möglich!
Ausstellungsdauer
- Vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe erhalten Sie innerhalb 1 bis 2 Tagen
- Personalausweise in ca. 3 Wochen
- Reisepässe ca. 4-5 Wochen
- Expresspässe innerhalb 3-4 Werktagen
- Kinderpässe innerhalb 1 Woche.
Abholung
Die Abholung aller Ausweispapiere, ausser Kinderpässe muss persönlich oder mit Vollmacht erfolgen. Dabei sind die alten Ausweise/Pässe(auch vorläufige Dokumente) abzugeben. Diese können auf Wunsch entwertet und belassen werden.