Informationen für Stimmberechtigte
Informationen zur Europawahl am 09.06.2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Weitere Infos folgen.
Bekanntmachungen
Weitere Infos folgen.
Informationen für Unionsbürger
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadt Zirndorf senden. Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgeramt der Stadt Zirndorf.
Ergebnis der Landratswahl am 19. November 2023
Am 19. November 2023 fand die Landratswahl im Landkreis Fürth statt.
Ergebnis der Landratswahl
Das Ergebnis der Landratswahl finden Sie auf der Website des Landkreises.
Wahlhelfer gesucht!
Sie möchten gerne ehrenamtlich bei den Wahlen in einem Wahlbezirk mithelfen?
Dann melden Sie sich noch heute mit dem angefügten Formular bei uns an! Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Wahlvorstandsmitglied kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist.
Welche Aufgaben sind auszuüben?
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung an die Gemeindebehörde
- Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und Ermittlung des Ergebnisses
Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
- Die Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 07:30 Uhr im Wahllokal
- Es wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Einteilung übernimmt der Wahlvorsteher in Absprache mit den weiteren Mitgliedern des Wahlvorstands
- An der Auszählung ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder teil
- Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
Wie werde ich auf das ehrenamtliche Wahlamt vorbereitet?
- Für alle Wahlhelfer werden verschiedene Schulungstermine angeboten. Die Teilnahme an der Schulung ist für Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer verpflichtend. Allen Beisitzern ist die Teilnahme freigestellt.
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion Sie eingesetzt sind.
Alle Wahlhelfer erhalten für den Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, welches je nach Wahl und Funktion zwischen 35,- und 80,- Euro variiert. Weiterhin erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Arbeitgeber kein freier Tag gewährt wird oder die auf den freien Tag verzichten, zusätzlich 30,- Euro.