Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für
Menschen und Tiere bei. Leider können jedoch durch Anpflanzungen auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden.
Häufig kann insbesondere während der Wachstumsperiode festgestellt werden, dass zahlreiche Bäume, Hecken und Sträucher aus den Gärten und Vorgärten heraus im Laufe der Zeit über die Grenzen der Privatgrundstücke in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.
Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden.
Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Geh-, Fuß- bzw. Radwege durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger und Radfahrer nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung. Besonders bei Gehölzen mit Dornen besteht so eine enorme Verletzungsgefahr für die Verkehrsteilnehmer.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Eigentümer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen dennoch nicht zu einem Ärgernis oder gar zu einer Gefahr für andere werden.
Die Stadt Zirndorf bittet deshalb alle Grundstückseigentümer ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird.
Für die Freihaltung des öffentlichen Verkehrsraumes von Bewuchs gilt dabei folgendes:
- Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten.
- Über Fahrbahnen muss die lichte Durchgangshöhe für den Fahrzeugverkehr mindestens 4,50 m betragen (dazu gehört auch ein an die Fahrbahn angrenzender Geh- und Radweg auf einer Breite von 0,75 m ab Randstein).
Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen müssen für den fließenden Verkehr zur Vermeidung folgenschwerer Verkehrsgefährdungen übersichtliche Straßenverhältnisse vorhanden sein.
Abgestorbene Äste und Bäume können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen bzw. gefährden können, vollumfänglich beseitigt werden.
Bitte beachten Sie beim Rückschnitt der Bäume, Sträucher und Hecken auch, dass sich nasses Gehölz noch zusätzlich absenkt.
Auch im Bereich von Straßenbeleuchtung, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher soweit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung stets ohne Einschränkung erkannt und gelesen werden kann.
Bitte bedenken Sie auch, dass bei Unfällen und Sachbeschädigungen der Grundstückseigentümer für Schäden ebenfalls in die Haftung gezogen werden kann. Durch Ihr pflichtbewusstes Handeln können Sie als Grundstückseigentümer mithelfen, Unfälle und Sachbeschädigungen von vornherein zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger, Unannehmlichkeiten und Entschädigungsansprüche ersparen.
Zur Veranschaulichung ist das Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im nachfolgenden Schaubild nochmals dargestellt:
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt Zirndorf, Ordnungsamt, unter Tel. 0911/9600 – 166, 116, 174 bzw. 117 gerne zur Verfügung.
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04.10.2022