Ab dem 1. Juli können Bürgerinnen und Bürger ihre Grundsteuererklärung abgeben – vollständig digital über ELSTER oder auf Papier.
Bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer dafür Zeit.
Bayerns Steuerverwaltung unterstützt dabei mit einem vielfältigen Serviceangebot. Über den ‚BayernAtlas-Grundsteuer‘ können für die Erklärung notwendige Katasterdaten schon jetzt kostenlos abgerufen werden. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger in Bayern einen Vorteil: Anders als beim Bundesmodell müssen sie für ihre Grundstücke nur einmalig eine Grundsteuererklärung abgeben“, informiert Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.
Zur Information stellen wir Ihnen hier die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zum Thema "Neue Grundsteuer" mit der dazugehörigen grafischen Übersicht zur Verfügung.
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29.06.2022