Amtliche Bekanntmachungen
Anordnung der öffentlichen Zustellung mittels öffentlicher Bekanntmachung gemäß Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Anordnung der öffentlichen Zustellung mittels öffentlicher Bekanntmachung gemäß Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Frau Feilke, Jennifer, letzte bekannte Adresse Kellerbuckstr. 15e in 90556 Cadolzburg.
Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZVG).
Der vorgenannten natürlichen Person sind folgende Dokumente zuzustellen:
- Gewerbesteuerbescheid 2024 vom 25.06.2026
FAD 45606
- Zahlungserinnerung vom 20.08.2026
Kassenzeichen xxxxxxxx006-45606
Die vorbezeichneten Bescheide werden nach Art. 15 Abs. 1 VwZVG öffentlich zugestellt und können gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch die o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) bei der Stadt Zirndorf, Steueramt / Zimmer A0.08, Fürther Straße 8, 90513 Zirndorf abgeholt oder eingesehen werden. Davor ist Kontakt mit dem Sachbearbeiter: Herr Zimmermann,
Telefonnummer: Telefonnummer: 0911 / 9600-198 aufzunehmen.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachungen der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Zirndorf, 31.08.2026
Andreas Rieß
Dritter Bürgermeister


