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Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
icon.crdate07.01.2025
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten bis zum 2. Februar 2025 per Post einen Wahlbenachrichtigungsbrief der Stadt Zirndorf.
Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Unzulässig ist die telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS.
Unabhängig von der Form des Antrags muss der Antragsteller auf jeden Fall Familiennamen, Vorname(n), Geburtsdatum und seine vollständige Wohnanschrift angeben, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Muster für einen Wahlscheinantrag.
Ab dem 17. Januar können Briefwahlunterlagen online über das Bürgerserviceportal der Stadt Zirndorf beantragt werden: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/zirndorf/bsp_ewo_briefwahl/#/
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 27 Abs. 3 BWO). Nicht ausreichend ist daher eine nur mündlich erteilte Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss durch die Vollmacht nachweisen, dass sie zur Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins berechtigt ist.
Wichtige Information zum zeitlichen Ablauf:
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt. Daher ist es wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.
Sofern Sie eine Reise planen oder aus anderen Gründen die Briefwahlunterlagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, empfehlen wir die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bürger- oder Wahlamt der Stadt Zirndorf.
Um Postwegzeiten zu vermeiden können Briefwahlunterlagen – sobald die Stimmzettel vorliegen – persönlich beim Bürgeramt der Stadt Zirndorf abgeholt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab, ob die Ausstellung der Briefwahlunterlagen bereits möglich ist!
Für Rückfragen steht das Wahlamt zu Ihrer Verfügung: 0911 9600207 oder 09119600152 bzw. wahlamt(@)zirndorf.de .
Weitere Informationen zur Erteilung von Wahlscheinen erhalten Sie auch in der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 (PDF-Dokument, 730,32 KB).