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Allgemeine Informationen zum Winterdienst in Zirndorf
Erstelldatum30.01.2026
Durch die extrem hohe Anzahl an Winterdiensteinsätzen in der letzten Zeit und dem damit einhergehenden Verbrauch von Streusalz hat der Lagerbestand der städtischen Salzhalle ungewöhnlich stark abgenommen.
Durch die extrem hohe Anzahl an Winterdiensteinsätzen in der letzten Zeit und dem damit einhergehenden Verbrauch von Streusalz hat der Lagerbestand der städtischen Salzhalle ungewöhnlich stark abgenommen. Weil dieses Problem heuer bundesweit auftritt, sind auf absehbare Zeit keine Nachlieferungen möglich, zurzeit werden nur Autobahnmeistereien beliefert.
Wir sind daher gezwungen den restlichen Salzbestand mit Streusplitt zu verschneiden um noch ausreichende Tauwirkung für die noch anstehenden Einsätze gewährleisten zu können.
Eine Restmenge muss auch für evtl. auftretendes Blitzeis reserviert bleiben.
Das Verwenden von Salz-Splitt Gemisch ist eine bewährte und verkehrssichere Variante des Winterdienstes. Wir bitten um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme. Aus unserer Sicht wäre es fahrlässig einfach weiter mit Salz zu arbeiten und eine komplette Mangellage zu riskieren.
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen auch noch diese generelle Information zum rechtlichen Hintergrund im Rahmen des Winterdienstes geben:
Im Rahmen des Winterdienstes in der Stadt Zirndorf und den Außenorten haben wir als Servicebetriebe Zirndorf die Verpflichtung zum Räumen und Streuen von gefährlichen sowie dringend erforderlichen Fahrbahnen und von städtischen Geh- und Radwegen.
Nebenstraßen und Straßen ohne öffentlichen Nahverkehr, werden nur im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit bedient. Diese werden auch nicht in voller Breite geräumt und gestreut, sondern nur soweit dies durch den ruhenden Verkehr oder anderer Hindernisse möglich ist.
Privatstraßen und Privatwege, Einfahrten und Gehwege die nicht an ein öffentliches Grundstück grenzen, sind von den Eigentümern/Mietern oder Bewohnern der Grundstücke zu räumen und zu streuen.
Weitere Infos hierzu finden Sie in unserer Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung (StRSV) (PDF-Dokument, 433,80 KB).


