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Keine Kinderreisepässe mehr ab 01. Januar 2024!
icon.crdate03.11.2023
Eltern aufgepasst –> es können nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beim Bürgeramt der Stadt Zirndorf Kinderreisepässe in bisheriger Form ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Grund der Abschaffung für Kinderreisepässe ist der hohe Aufwand, der mit der bisherigen Neubeantragung oder Verlängerung verbunden war.
Eltern aufgepasst –> es können nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beim Bürgeramt der Stadt Zirndorf Kinderreisepässe in bisheriger Form ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Grund der Abschaffung für Kinderreisepässe ist der hohe Aufwand, der mit der bisherigen Neubeantragung oder Verlängerung verbunden war.
Sollten Sie also ab Januar 2024 mit Kindern ins Ausland verreisen wollen, ist Folgendes zu beachten:
- geplante oder gebuchte Reisen ins Ausland können mit einem bereits vorhandenen/ausgestellten Kinderreisepass erfolgen, bis die Gültigkeit des Kinderreisepasses abläuft
- wahlweise kann für Reiseziele innerhalb der EU ein Personalausweis beantragt werden, welcher sechs Jahre gültig ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 22,80 Euro.
- für Reiseziele außerhalb der EU besteht die Möglichkeit, auch einen sechs Jahre gültigen Reisepass zu beantragen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 37,50 Euro.
Bitte planen Sie Ihren Besuch und die eventuelle Beantragung der Ausweisdokumente bei unserem Bürgeramt rechtzeitig ein, da die Lieferzeiten für die oben genannten Ausweisdokumente derzeit bis zu 4 Wochen betragen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Bürgeramt selbstverständlich gerne zur Verfügung.