Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Künstlersozialkasse, Anmeldung durch Unternehmer

Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.

Mit der Künstlersozialversicherung sind selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass dieser Personenkreis nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst zahlen muss.

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Werke oder Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten verwerten.

Die Künstlersozialkasse prüft nach Ihrer Anmeldung, ob Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben und in diesem Fall auch eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen.

Es ist nicht relevant, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen betreiben. Auch eine eventuell steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit befreit Sie nicht von einer möglichen Künstlersozialabgabepflicht.

Die Künstlersozialkasse berät Sie gerne.

  • Ihr Unternehmen wurde bei der Künstlersozialkasse noch nicht angemeldet.

oder

  • Ihr Unternehmen wurde in der Vergangenheit bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet, jedoch wurde zum damaligen Zeitpunkt keine Abgabepflicht durch die Künstlersozialkasse festgestellt. Die damaligen Verhältnisse im Unternehmen haben sich geändert.

und

  • Sie betreiben ein abgabepflichtiges Unternehmen. Dazu zählen grundsätzlich:
    • Verlage,
    • Presseagenturen und Bilderdienste
    • Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen
    • Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen
    • Rundfunk und Fernsehen
    • Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern (ausschließlich alleinige Vervielfältigung)
    • Galerien und Kunsthändlerinnen und Kunsthändler
    • Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreiben
    • Museen
    • Varieté- und Zirkusunternehmen
    • Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten

Darüber hinaus sind auch Unternehmen abgabepflichtig, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Es werden für die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit des eigenen Unternehmens Personen beauftragt, die selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Die dafür gezahlten Entgelte liegen jährlich über einer Summe von 450,00 EUR.
  • Es werden selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen beauftragt, um deren Werke oder Leistungen für das eigene Unternehmen zu nutzen. Im Zusammenhang mit dieser Nutzung sollen Einnahmen erzielt werden. Die dafür gezahlten Entgelte liegen jährlich über einer Summe von 450,00 EUR.

Vom Unternehmen werden in einem Kalenderjahr mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt, bei denen selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen beauftragt werden. Im Zusammenhang mit der Nutzung der in Anspruch genommenen Werke oder Leistungen sollen Einnahmen erzielt werden. Die dafür gezahlten Entgelte liegen jährlich über einer Summe von 450,00 EUR.

Sie können Ihre Anmeldung online oder per Post übermitteln. 

Online-Anmeldung:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
  • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst die Daten Ihres Unternehmens ein.
  • Anschließend beantworten Sie Fragen zur Branche beziehungsweise Tätigkeit Ihres Unternehmens sowie zur Beauftragung von selbständig künstlerisch oder publizistisch tätigen Personen.
  • Sofern vorhanden, laden Sie einen Nachweis über die Tätigkeiten hoch, die von Ihrem Unternehmen erbracht werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder eine Satzung handeln.

Anmeldung per Post:

  • Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse steht im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter ein "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und der Höhe der Künstlersozialabgabe" zur Verfügung.
  • Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus. Dazu gehören die Daten Ihres Unternehmens, Angaben zur Branche beziehungsweise Tätigkeit Ihres Unternehmens sowie Angaben zur Beauftragung von selbständig künstlerisch oder publizistisch tätigen Personen.
  • Sofern vorhanden, fügen Sie dem Formular einen Nachweis über die Tätigkeiten bei, die von Ihrem Unternehmen erbracht werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug oder eine Satzung handeln. 
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Künstlersozialkasse. Sie können sich auch formlos bei der Künstlersozialkasse anmelden.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse mit Ihnen in Verbindung.

Wenn die Künstlersozialkasse die Abgabepflicht bejaht:

  • Sie erhalten einen Bescheid über die Feststellung Ihrer Abgabepflicht.
  • Sollten Sie bereits Entgeltmeldungen eingereicht haben, wird Ihnen auch die Höhe der zu zahlenden Künstlersozialabgabe mitgeteilt. Sie erhalten ebenfalls Informationen darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie monatliche Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr zahlen müssen.

Wenn die Künstlersozialkasse die Abgabepflicht verneint: 

  • Sie erhalten eine Mitteilung, dass zum Zeitpunkt der Prüfung anhand Ihrer Angaben und der vorliegenden Unterlagen keine Abgabepflicht für Ihr Unternehmen festgestellt werden kann.
  • In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich erneut bei der Künstlersozialkasse zu melden, wenn sich die Verhältnisse in Ihrem Unternehmen ändern und eine Abgabepflicht vorliegt.

Ihre Anmeldung muss spätestens am 31.03. des Folgejahres erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Abgabepflicht im vorangegangenen Kalenderjahr erfüllt wurden.

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (2 bis 4 Monate)

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
    • Es sind folgende Nachweise einzureichen, sofern zutreffend und vorhanden:
      • Auszug aus dem Handelsregister
      • Auszug aus dem Vereinsregister
      • Auszug aus dem Genossenschaftsregister
      • Auszug aus dem Partnerschaftsregister
      • Anmeldung beim Gewerberegister
      • Gesellschaftsvertrag
    • Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

  • § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • § 27 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)