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Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Futtermittelüberwachung, Informationen

Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.

Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.

Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.

Hauptaufgaben der Regierung von Oberbayern sind

  • die Durchführung von Inspektionen, auf allen Ebenen der Herstellung und des Vertriebs von Futtermitteln
  • das Auswerten der Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben,
  • das Einleiten von Maßnahmen bei Verstößen gegen futtermittelrechtliche Vorschriften,
  • die Durchführung von Zulassungs- und Registrierungsverfahren
  • die Durchführung von Cross-Compliance Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben.

Die Futtermittelprobenahme erfolgt überwiegend dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist zentrale Fachbehörde für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Im Bereich der Futtermittelüberwachung ist das LGL für die Untersuchung der Proben verantwortlich und übt insbesondere durch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen eine beratende Tätigkeit aus.

Oberste Aufsichtsbehörde für den Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz. 

  • Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz
  • Verordnung (EG) 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

AdresseBayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
+49 89 9214-00+49 89 9214-00
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Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)