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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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info@eye-able.com

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Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Umsatzsteuer, Beantragung der Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten für internationale Organisation oder deren Mitglied

Als Internationale Organisation oder deren Bedienstete können Sie sich von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befreien lassen.

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) kaufen, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer im jeweiligen EU-Mitgliedstaat. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dies gilt für Internationale Organisationen und deren Bedienstete.

Um die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie beim Kauf eine Bescheinigung für das ausländische Unternehmen. Diese können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.

Die Voraussetzungen für eine Befreiung und der Umfang der Freistellung richten sich nach dem Umfang Ihrer Privilegien in Deutschland. Die Umsatzsteuerbefreiung für Bedienstete beträgt maximal 1.200 EUR pro Kalenderjahr. Der Kauf eines Kraftfahrzeuges wird nicht auf den Maximalbetrag angerechnet.

  • Sie sind eine Internationale Organisation oder zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Deutschland oder zählen zu deren Bediensteten.
  • In den Gründungsabkommen, Privilegien-Protokollen oder Sitzstaatabkommen Ihrer Organisation oder zwischenstaatlichen Einrichtung wurde eine Entlastung von der Umsatzsteuer vereinbart.
  • Die Waren oder Dienstleistungen sind für den amtlichen Gebrauch der Internationalen Organisation oder den persönlichen Gebrauch der Bediensteten bestimmt und geeignet.
  • Bei Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen liegt der Rechnungsbetrag bei Anwendung des deutschen Umsatzsteuersatzes über 25,00 EUR.
  • Bei Bediensteten liegt der Rechnungsbetrag bei Anwendung des deutschen Umsatzsteuersatzes über 100,00 EUR und es handelt sich nicht um Lebensmittel oder Tabakerzeugnisse.

Sie können den Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Kontaktieren Sie das BZSt und fordern Sie das entsprechende Formular an. Das BZSt sendet Ihnen das Formular per Post oder per E-Mail zu.
  • Füllen Sie die Formulare aus und schicken Sie diese per Post an das BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung mit Freistellungsvermerk per Post. Übergeben Sie diese Bescheinigung beim Kauf dem ausländischen Unternehmen. Es bewahrt die Bescheinigung bei seinen Steuerunterlagen für eine Überprüfung durch die Steuerbehörde auf.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Loggen Sie sich im BZSt online.portal ein. Verwenden Sie für den Zugang Ihr BOP- oder ELSTER-Zertifikat.
    • Wenn Sie bisher nicht registriert sind, registrieren Sie sich im BZSt online.portal.
  • Füllen Sie das Formular aus: "Als Internationale Organisation oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen".
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie den Antrag ab.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung mit Freistellungsvermerk per Post. Übergeben Sie diese Bescheinigung beim Kauf dem ausländischen Unternehmen. Es bewahrt die Bescheinigung bei seinen Steuerunterlagen für eine Überprüfung durch die Steuerbehörde auf.

Als Bedienstete oder als Bediensteter müssen Sie den Antrag bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen. Für Internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen gibt es keine Frist.

Sie können einen nachträglichen Änderungsantrag stellen. Den sogenannten Nachtrag können Sie beim BZSt einreichen, wenn Sie beispielsweise einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag eingereicht haben.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Befreiung von der Umsatzsteuer
      • bei Antragstellung online:
        • Formular "Als Internationale Organisation, Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen"
      • bei Antragstellung per Post:
        • Formular "Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und/oder Verbrauchsteuer"
    • Rechnung oder Pro-Forma-Rechnung beziehungsweise Angebot oder Kaufvertrag

  • § 5 Absatz 1 Nummer 10 Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz - FVG)
  • Artikel 151 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
  • Artikel 51 und Anhang II Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011

Bundeszentralamt für Steuern

AdresseBundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0+49 228 406-0
+49 228 406-2661+49 228 406-2661

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)