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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Zoll, Beantragung der Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokumentes als Versandanmeldung für den Luft- oder Seeverkehr

Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie eine Vereinfachung im Versandverfahren beantragen. Mit dieser Vereinfachung ist es möglich, ein elektronisches Beförderungsdokument als Versandanmeldung im Unionsversandverfahren zu nutzen.

Das Unionsversandverfahren erleichtert den Warenverkehr und die Zollförmlichkeiten beim Transport von Waren zwischen 2 Mitgliedsstaaten des Zollgebiets der Europäischen Union (EU). Waren im Unionsversandverfahren werden erst am endgültigen Bestimmungsort verzollt, ohne dass Einfuhrabgaben oder Zollförmlichkeiten bei Grenzübertritten während des Transports fällig werden. 

Als Luftverkehrsgesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft können Sie die Nutzung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Versandanmeldung beantragen, um Waren in das Unionsversandverfahren zu überführen. Um diese Verfahrensvereinfachung nutzen zu können, müssen Sie einen elektronischen Antrag stellen. 

Im Luftverkehr können Sie die Waren nach entsprechend erteilter Bewilligung auch zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und den Ländern der Europäische Freihandelsassoziation  (EFTA) befördern.

Die Bewilligung wird nur gewährt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie führen eine bedeutende Zahl von Flügen/Fahrten zwischen Flughäfen/Häfen in der Union durch.
  • Der Zollstelle am Abgangsflughafen/-hafen und der Zollstelle am Bestimmungsflughafen/-hafen stehen die relevanten Informationen in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Angaben müssen identisch sein.

Wenn Sie eine Bewilligung ETD beantragen wollen, müssen Sie den Antrag elektronisch über das EU-Trader Portal stellen. Dieses ist eine über die Internetseite der Europäischen Kommission zugängliche IT-Anwendung für die elektronische Antragstellung auf Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen. 

Sie benötigen für den Zugang zum EU-Trader Portal: 

  • ein Nutzerkonto. Wenn Sie noch kein Nutzerkonto haben,
    • füllen Sie den Antrag auf Einrichtung eines EU-Nutzerkontos (Formular 05700) aus,
    • senden Sie das Formular per E-Mail an das Team Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden. (stammdatenmanagement@zoll.bund.de)
  • eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number; Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). 
    • Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben, müssen Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung beantragen. Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur „EORI-Nr. Verwaltung“ und können eine EORI-Nummer neu beantragen 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das EU-Trader Portal ein.
  • Füllen Sie den Antrag für die Bewilligungsart ETD aus und senden Sie diesen ab.
  • Senden Sie gegebenenfalls die Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bewilligungen dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu. 
  • Wenn das Hauptzollamt erfolgreich geprüft hat, ob alle Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen, wird eine Bewilligung elektronisch im EU-Trader Portal erteilt.
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags auf dem Postweg.

Die Bewilligung zur Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokument (ETD) muss vor der Überführung der Waren in das Unionsversandverfahren vorliegen.

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Einen Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie in der Regel in 120 Tagen nach Annahme des Antrags.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte fügen sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Teile I bis III und V des Fragebogens zollrechtliche Bedingungen
      • zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) benötigen den Fragebogen nicht

    Die Unterlagen sind dem zuständigen Hauptzollamt unter Bezugnahme auf die durch das EU-Trader Portal generierte Antragsnummer direkt zu übermitteln.

  • Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Unionszollkodex (UZK)
  • Artikel 199 Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung des UZK (UZK-DA) (Luftverkehr)
  • Artikel 200 Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung des UZK (UZK-DA) (Seeverkehr)
  • Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe e) Unionszollkodex (UZK) in Verbindung mit Artikel 89 Absatz 8 d) Unionszollkodex (UZK) (keine Sicherheitsleistung)
  • Artikel 108 ff. Versandübereinkommen zwischen den EFTA-Ländern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ausschließlich für den Luftverkehr)

Hauptzollamt Nürnberg

AdresseHauptzollamt Nürnberg
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
+49 911 9463-0+49 911 9463-0
+49 911 9463-1199+49 911 9463-1199

Hauptzollamt Frankfurt am Main

AdresseHauptzollamt Frankfurt am Main
Hahnstraße 68 - 70
60528 Frankfurt am Main
+49 69 257829-0+49 69 257829-0
+49 69 257829-4000+49 69 257829-4000

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)