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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Stelle für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration, Beantragung der Anerkennung

Wenn Sie Geräte zu gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen bereitstellen und auswerten möchten, müssen Sie sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen.

Das Strahlenschutzgesetz regelt, an welchen Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtend die Radon-Aktivitätskonzentration gemessen werden muss. Eine solche Pflicht besteht in Radon-Vorsorgegebieten an Arbeitsplätzen im Keller oder Erdgeschoss sowie bundesweit in den bereits für erhöhte Radon-Konzentrationen bekannten Arbeitsfeldern wie Wasserwerken, Bergwerken oder Radon-Heilstollen. Die zuständigen Landesbehörden können Messungen auch an anderen Arbeitsplätzen anordnen.

Anbieter, welche die gesetzlichen Pflichtmessungen der Radon-Aktivitätskonzentration an diesen Arbeitsplätzen durchführen möchten, müssen sich dafür vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) anerkennen lassen. Die Anerkennung dient der Qualitätssicherung der Messungen.

Die zusammen mit dem Anerkennungsantrag eingereichten Dokumente und Nachweise werden vom BfS geprüft. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Anbieter anerkannt. Die Anerkennung ist kostenpflichtig und gilt unbefristet. Sie kann jedoch bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen oder zurückgenommen werden. Die Anerkennung ist nicht übertragbar.

  • Sie verfügen über geeignete Messgeräte.
  • Sie haben geeignete Ausrüstungen und Verfahren zur Auswertung.
  • Sie haben ein geeignetes System der Qualitätssicherung.
  • Sie nehmen an Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das Bundesamt für Strahlenschutz teil.

Sie können die Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen. Sie sollten in einem Vorgespräch mit dem BfS klären, ob es mögliche Gründe gibt, die eine Anerkennung verhindern können.

Antrag online stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf.
    • Hinweis: Um den Antrag online zu stellen, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.  
  • Füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch (PDF, DOC, JPG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei). Das Formular zeigt Ihnen an, ob die Anlagen vollständig sind.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Das BfS prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen. Für die Beantwortung der Rückfragen oder das Nachreichen von Anlagen wird Ihnen eine Frist von 4 Wochen gewährt. Nach Ergänzung Ihres Antrags setzt das BfS die Prüfung fort.
  • Das BfS sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Anerkennung als Stelle für die Messung der Radonaktivitätskonzentration am Arbeitsplatz gemäß Paragraf 155 Absatz 4 der Strahlenschutzverordnung oder einen Ablehnungsbescheid sowie
    • einen Kostenbescheid.
  • Sie bezahlen die Kosten.
  • Ihre Anerkennung veröffentlicht das BfS auf der Internetseite.

Antrag per E-Mail stellen:

  • Rufen Sie die Internetseite des BfS auf und laden Sie dort den "Antrag auf Anerkennung als Stelle zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen in Innenräumen" herunter.
  • Drucken Sie das Antragsformular aus und füllen Sie es vollständig aus.
  • Unterschreiben Sie den Antrag und scannen Sie ihn ein.
  • Schicken Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie einen neuen Antrag stellen, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Anerkennungsbescheid ist unbefristet gültig.

für ein reguläres Anerkennungsverfahren
Gebühr: 1.315 EUR

für ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren, wenn Sie über eine gültige Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Luft verfügen.
Gebühr: 638 EUR

Aufwandsabhängige Kosten sind fällig, wenn der gestellte Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird.
Gebühr: 0 EUR - 1.315 EUR

3 Monate

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Angaben zu Geräten und zu technischen Maßnahmen der Qualitätssicherung
    • Angaben zu den angewendeten Verfahren und zu organisatorischen Maßnahmen der Qualitätssicherung
    • Nachweise zur organisatorischen und technischen Kompetenz

    Wenn Sie bereits eine Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 für das Verfahren zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen oder für Teile dieses Verfahrens besitzen:

    • Kopie der Akkreditierungsurkunde einschließlich Akkreditierungsumfang und
    • Dokumentation des Qualitätsmanagementsystems

    Weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Strahlenschutz. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit eines Vorgespräches zur Klärung der für Sie relevanten erforderlichen Unterlagen.

  • § 185 Absatz 2 Nummer 5 Strahlenschutzgesetz
  • § 155 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung

Bundesamtes für Strahlenschutz Standort Berlin

AdresseBundesamtes für Strahlenschutz Standort Berlin
Köpenicker Allee 120 - 130
10318 Berlin
+49 30 18333-0+49 30 18333-0
+49 30 18333-4885+49 30 18333-4885

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)