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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Digitalfunk BOS, Meldung einer unwesentlichen Änderung von Endgeräten

Sie müssen Änderungen an einem bereits für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät unverzüglich an die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) melden.

Im Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden Endgeräte von verschiedenen Herstellern genutzt. Um sicherzustellen, dass diese Endgeräte mit allen Netzkomponenten und untereinander kompatibel sind, dürfen Sie nur von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifizierte Endgeräte verwenden.

Die BDBOS hat in den Interoperabilitätsrichtlinien (IOP-Richtlinien) Leistungsmerkmale definiert, die alle Endgeräte erfüllen müssen. Die Einhaltung dieser definierten Leistungsmerkmale wird durch ein entsprechendes Zertifikat bestätigt.

Wenn Sie als Herstellerin oder Hersteller an einem bereits zertifizierten Endgerät Änderungen vornehmen oder diese Geräte vertreiben, müssen Sie dies unverzüglich an die BDBOS melden. Das gilt auch, wenn die Änderungen die gesetzlichen Anforderungen nicht beeinflussen.

Zu den sogenannten unwesentlichen Änderungen zählen unter anderen Veränderungen, die Sie ausschließlich am Gehäuse des Endgeräts vornehmen, nicht aber an der Software oder Hardware. Bei Leitstellenbestandteilen kann auch ein Austausch von Hardwarekomponenten eine unwesentliche Änderung sein.

Die BDBOS prüft auf Basis Ihrer Meldung, ob tatsächlich eine unwesentliche Änderung vorliegt.

  • Dies gilt als der Fall, wenn die BDBOS Ihnen nicht innerhalb von 3 Monaten eine abweichende Entscheidung mitteilt.

Handelt es sich nach Beurteilung der BDBOS hingegen um eine wesentliche Änderung, erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine schriftliche Mitteilung. Dann müssen Sie in der Regel eine Änderungszertifizierung beantragen.

  • Sie müssen Zugang zum geschützten Bereich im Webportal der BDBOS haben.
  • Falls Ihr Firmensitz außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegt:
  • Sie müssen eine empfangsbevollmächtigte Person mit Anschrift innerhalb der EU oder des EWR benennen.

Sie können unwesentliche Änderungen von Endgeräten online oder per Post mitteilen.

Unwesentliche Änderungen von Endgeräten online melden:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein ELSTER-Organisationskonto. 
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
  • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Mitteilung der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
  •  Sie bezahlen die Gebühren.

Unwesentliche Änderungen von Endgeräten postalisch oder per E-Mail melden:

  • Laden Sie das Formular "Änderungszertifizierung von Endgeräten" auf der Internetseite der BDBOS herunter.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie an die Zertifizierungsstelle der BDBOS.
  • Die BDBOS prüft Ihre Angaben.
  • Wenn Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten keine Nachricht von der BDBOS erhalten, gilt die Änderung als unwesentlich.
    • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der BDBOS, wenn von Ihrer Seite Handlungsbedarf besteht und Sie zum Beispiel einen Antrag auf Änderungszertifizierung stellen müssten.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Fristtyp: Anzeigefrist

Unwesentliche Änderungen an einem für den Digitalfunk BOS zertifizierten Endgerät müssen Sie unverzüglich der BDBOS melden.

Fristtyp:

Dauer: 4

Überweisung/Zahlschein SEPA-Überweisung
Gebühr: 180 EUR

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. (3 bis 12 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Anzeigeformular für unwesentliche Änderungen

  • § 15a Absatz 3 Satz 4 Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOSG)
  • § 4 Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-ZertV)

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

AdresseBundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
+49 3018 681-45771+49 3018 681-45771
+49 3018 681-45880+49 3018 681-45880

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)