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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Zahnärztinnen und Zahnärzte, Beantragung einer EU-Konformitätsbescheinigung

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.

Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre zahnärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht. 

Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit. 

Beantragung

Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben. 

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium bis zum 20. Januar 1980 in der BRD abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, sollten Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
 

  • Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin in Deutschland nachweisen. 

Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. 
Online-Antragstellung

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
  • Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder  
    • als elektronische Originaldokumente oder
    • als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
  • Schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post.

Schriftliche Antragstellung

  • Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
  • Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
    • Name,
    • Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
    • E-Mail-Adresse,
    • Telefonnummer,
    • optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
  • Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.   
  • Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse vorab mitteilen, können Sie die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronisch beglaubigte Kopie erhalten.
     

Es gibt keine Frist. 

Es fallen keine Kosten an. 

In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2 Wochen. (2 bis 3 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihr Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung.
    • Falls in Ihren Zeugnissen durch Heirat oder sonstige Änderungen abweichende Namen stehen: 
      • Heiratsurkunde oder 
      • Auszug aus dem Personenstandsregister oder 
      • sonstige Nachweise.
    • Alle Nachweise müssen Sie einreichen als 
      • amtlich beglaubigte Kopie oder 
      • elektronisches Originaldokument oder
      • amtlich beglaubigte elektronische Kopie.  
    • Beachten Sie: 
      • Elektronische Originaldokumente oder amtlich beglaubigte elektronische Kopien müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. 
      • Elektronische Kopien ohne qualifizierte elektronische Signatur, zum Beispiel einfache Scans, sind nicht ausreichend.
         

  • Artikel 34 der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Anhang V Nummer 5.3.2. (Ausbildungsnachweise des Zahnarztes) der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • §16 Absatz 5 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

AdresseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207+49 228 99307-5207

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)