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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Zivilschutz, Rückabwicklung von Schutzräumen

Viele der im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume wurden – soweit dieser sie nicht mehr benötigte– im Rahmen eines vorgegebenen Rückabwicklungsverfahrens auch aus der Zivilschutzbindung entlassen. Diese Verfahren sind seit 2022 ausgesetzt.

Das flächendeckende öffentliche Schutzraumkonzept zu Zwecken des Zivilschutzes wurde 2007 vom Bund aufgegeben. Soweit der Bund die im Zusammenhang mit den Zivilschutzaufgaben des Bundes errichteten Schutzräume nicht mehr für Zivilschutzzwecke benötigte, war deren Rückabwicklung im Rahmen eines vom Bund vorgegebenen Verfahrens vorgesehen. Mit der Rückabwicklung eines Schutzraums verbunden waren vor allem seine Entlassung aus der Zivilschutzbindung und die Aufhebung des sog. Veränderungsverbots.

Von den zwischenzeitlich durchgeführten Rückabwicklungen sind insbesondere die Hausschutzräume nach § 8 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) zu nennen, bei denen eine flächendeckende Rückabwicklung durch Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden erfolgte.

Bei den öffentlichen Schutzräumen nach § 7 ZSKG erfolgten die Rückabwicklungen einzelfallbezogen durch Vereinbarung mit den Beteiligten. Soweit öffentliche Schutzräume noch der Zivilschutzbindung unterliegen, werden sie von den Gemeinden verwaltet und auf Kosten des Bundes unterhalten bzw. von den jeweiligen Grundstückseigentümern, denen dies übertragen wurde.

Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat der Bund die Rückabwicklung der aktuell noch der Zivilschutzbindung unterliegenden öffentlichen Schutzräume ausgesetzt, auch um die bisherigen Vorgaben bzgl. der Rückabwicklung öffentlicher Schutzräume zu überprüfen verbunden mit einer Bestandsaufnahme bzgl. der noch nicht rückabgewickelten öffentlichen Schutzräume.

Aktueller Sachstand

Bund und Länder haben sich in der 221. Sitzung der Innenministerkonferenz (Juni 2024) auf wesentliche Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes verständigt. Grundlage dieses Konzeptes bildet ein vom Bundesministerium des Innern (BMI), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstellter Sachstandsbericht.

Sämtliche Überlegungen sind auf dezentrale bauliche Schutzmöglichkeiten für die Bevölkerung ausgelegt. Aufgrund der heute anzunehmenden Szenarien punktueller Angriffe mit kurzen Vorwarnzeiten könnten zentral gelegene öffentliche Schutzräume von den meisten Menschen nicht rechtzeitig erreicht werden. Hinzu kommt, dass große Personenansammlungen in öffentlichen Schutzräumen zu einem Ziel für einen Angreifer werden könnten.

Die Weiterentwicklung und Konkretisierung des Schutzkonzepts erfolgt in einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Dabei werden sowohl die aktuelle Bedrohungslage als auch die baulichen Gegebenheiten im Bundesgebiet berücksichtigt.

Die konzeptionellen Überlegungen umfassen folgende Eckpunkte:

  1. Die systematische Erfassung von öffentlichen Gebäuden und privaten Immobilien, die als öffentliche Zufluchtsräume genutzt werden können. Es kommen u. a. Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume sowie noch gewidmete oder ehemalige öffentliche Schutzräume in Betracht.
  2. Ein auf diesen Daten aufbauendes digitales Verzeichnis, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die für sie nächstgelegenen Schutzorte im Bedarfsfall über Warn- und Kartendienste (auch per Mobiltelefon) zu ermitteln.
  3. Handlungsempfehlungen zur niedrigschwelligen Herrichtung schutzbietender Räume in privaten Kellern.
  4. Informationsprodukte zu Schutzmöglichkeiten.

Aktuell erfolgt eine abschließende Bewertung, die auch haushaltsrechtliche Fragestellungen sowie Fragen der Ausstattung umfasst. Auf dieser Grundlage werden im Anschluss erforderliche Entscheidungen getroffen. Ein konkreter Zeitpunkt der Veröffentlichung des Schutzraumkonzeptes kann derzeit nicht genannt werden.

Beim BBK kann man sich weiterhin über den Bau und die Ausstattung von Schutzräumen (z. B. über bautechnische Grundsätze) informieren. Dort ist auch der Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ abrufbar. (Links siehe "Weiterführende Links"). Über Umfang und Abwicklung einer finanziellen Unterstützung für die Errichtung von Schutzräumen zu Zivilschutzwecken durch den Bund liegen gegenwärtig noch keine verlässlichen Informationen vor.

  • Bau- bzw. Lageplan des Vorhabens (ggf. im Hinblick auf Informationen durch das BBK)

  • Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)

Regierung von Mittelfranken

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

AdresseBundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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+49 22899 550-1620+49 22899 550-1620

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)