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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Tierhaltungskennzeichnung, Beantragung der Verlängerung der Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel

Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

  • Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
  • Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
  • Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
  • Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
  • Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.

Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

  • Öffnen Sie das Antragsformular.
  • Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
  • Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.

Antrag per Post:

  • Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.

Antrag online über das Kontaktformular:

  • Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
  • Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
  • Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
  • Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
  • Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
  • Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
  • Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
  • Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.

Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.

Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.

Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.

Es fallen keine Gebühren an.

Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, damit Sie keine neue Genehmigung beantragen müssen und die BLE Ihnen vor Ablauf der Befristung das Ergebnis mitteilen kann. (2 Monate)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Genehmigung
    • Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel:
      • amtliche Bescheinigungen
      • Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
      • Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
    • Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette

  • § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
  • § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

AdresseBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
+49 228 996845-0+49 228 996845-0
+49 228 996845-3444+49 228 996845-3444

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)