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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Radioaktive Stoffe, Mitteilung bei Erwerb und Abgabe

Betriebe, Firmen oder Einrichtungen, die mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgehen, müssen den Erwerb und die Abgabe radioaktiver Stoffe an die zuständige Behörde melden.

Der Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz ist verpflichtet beim Umgang mit radioaktiven Stoffen den Erwerb oder die Abgabe radioaktiver Stoffe dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) innerhalb eines Monats als zuständige Behörde mitzuteilen. Die Art und Aktivität der Stoffe sind dabei mit anzugeben.

Sonstige radioaktive Stoffe sind vor allem radioaktive Stoffe, die keine Kernbrennstoffe sind. Für den Umgang mit Letzteren wird eine Genehmigung nach dem Atomgesetz benötigt. Ausgenommen sind geringe Mengen Kernbrennstoffe, die unter bestimmten Vorrausetzungen als sonstige radioaktive Stoffe gelten.

Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz.

Die Meldung über Erwerb und Abgabe von sonstigen radioaktiven Stoffen ist beim LfU einzureichen.

Die Mitteilung kann formlos per Post und/oder E-Mail oder elektronisch über den Assistenten zur Mitteilung über Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen erfolgen (siehe unter "Online-Verfahren") übermittelt werden.

Das LfU prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert gegebenenfalls Nachreichungen fehlender Unterlagen binnen angemessener Fristen.

Der Erwerb und/oder die Abgabe sonstiger radioaktiver Stoffe ist dem LfU innerhalb eines Monats nach Erwerb oder Abgabe mitzuteilen.

keine

  • Folgende Unterlagen sind einzureichen:
    • im Falle des Erwerbs umschlossener radioaktiver Stoffe: Strahlerzertifikat
    • bei der Abgabe von genehmigungsbedürftigen sonstigen radioaktiven Stoffen zur weiteren Verwendung: Empfangsbestätigung
    • bei Abgabe als radioaktiver Abfall an die Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe:  Antrag und Begleitschein sowie das Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern
    • Bescheinigung zur Dichtheit und Kontaminationsfreiheit der Umhüllung

  • § 85 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)