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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Arbeitsschutz, Beantragung eines Befähigungsscheins für Fachkundige für Arbeiten in Druckluft

Zur Leitung von Arbeiten in Druckluft sowie für die ständige Überwachung der Arbeitskammer bedarf es einer fachkundigen Person. Die zuständige Behörde erteilt dieser Person auf Antrag einen Befähigungsschein.

Arbeiten in Druckluft im Sinne der Druckluftverordnung sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ausgesetzt sind. Hier bestehen besondere Gesundheitsgefahren.

Für gewerbsmäßige Arbeiten unter Druckluft auf einer Baustelle hat der Arbeitgeber einen Fachkundigen sowie dessen ständigen Vertreter zu bestellen, welche die Arbeiten in Druckluft leiten und den Betrieb der Arbeitskammer ständig überwachen. Der Fachkundige und dessen ständiger Vertreter müssen jeweils einen behördlichen Befähigungsschein für die Ausübung dieser Tätigkeit besitzen.

Voraussetzungen, die Fachkundige und deren ständige Vertreter erfüllen müssen:

  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem baufachlichen Beruf oder eine gleichwertige Qualifikation,
  • Tätigkeit in Leitungsfunktion,
  • ausreichende praktische Erfahrungen durch Tätigkeiten bei Arbeiten in Druckluft; hierbei sind in der Regel mindestens 50 Drucklufteinsätze, z. B. durch Vorlage von Ablichtungen aus Schleusenbüchern, nachzuweisen sowie eine durch den jeweiligen Fachkundigen bestätigte Aufstellung dieser Tätigkeiten vorzulegen,
  • ausreichende Kenntnisse über die bei Arbeiten in Druckluft auftretenden Gefahren und die zur Abwendung solcher Gefahren zu treffenden Maßnahmen. Der Nachweis ist in einer Prüfung nach Teil 2 Nr. 6 RAB 25 vor einer Prüfungskommission gemäß Teil 2 Nr. 7 RAB 25 zu erbringen.

Der Befähigungsschein ist schriftlich oder elektronischer Form bei der für den Vollzug der Druckluftverordnung zuständigen Behörde entsprechend den als Anlage B und Anlage C der RAB 25 - Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung) beigefügten Mustern zu beantragen.

Bei Vorlage aller relevanten Unterlagen sowie der oben genannten Voraussetzungen wird ein entsprechender Befähigungsschein erteilt.

Die Geltungsdauer des Befähigungsscheines wird in der Regel auf 3 Jahre befristet. Er kann ohne erneute Prüfung verlängert werden, wenn der Antragsteller innerhalb der Geltungsdauer als Fachkundiger nachweislich eingesetzt war. In Abhängigkeit von Druckhöhe und Zeitumfang der auf Druckluftbaustellen erworbenen Erfahrungen kann der Geltungsbereich des Befähigungsscheines bezüglich des Arbeitsdrucks begrenzt werden.

keine

50,00 bis 100,00 EUR

bis zu 5 Wochen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Nachweis der baufachlichen Qualifikation
    • Nachweis einer leitenden Tätigkeit
    • Nachweise der Drucklufteinsätze
    • Nachweis einer bestandenen Prüfung im Sinne des Teil 2 Nr. 6 RAB 25

  • § 18 Abs. 2 Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)
  • Teil 2 Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 25)

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)