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Funktionell
 

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

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  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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info@eye-able.com

Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Digitale Plattform, Beantragung der Freistellung von der Meldepflicht

Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet sind, können Sie sich in bestimmten Fällen von der Meldepflicht befreien lassen.

Als Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.

Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung verpflichtet sind, können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie dem BZSt nachweisen, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann.

Freigestellt von der Meldepflicht sind Anbieterinnen und Anbieter, wenn

  • ihre Tätigkeit geringfügig ist: weniger 30 Fälle und weniger als 2.000 EUR Vergütung für die relevante Tätigkeit des Warenverkaufs über die Plattform im Meldezeitraum,
  • davon auszugehen ist, dass ihre steuerliche Compliance anderweitig sichergestellt ist: staatliche Rechts­träger im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sowie börsennotierte Rechtsträger und ihre verbundenen Unternehmen oder
  • bei der Nutzungsüberlassung von unbeweglichem Vermögen der Finanzverwaltung aufgrund des Umfangs der Geschäftsaktivitäten andere Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung stehen: mehr als 2.000 Fälle pro inserierter Immobilieneinheit auf der Plattform im Meldezeitraum.

Die Feststellung gilt jeweils für einen Meldezeitraum. Anschließend können Sie eine Verlängerung beantragen.

Änderungen müssen Sie dem BZSt melden.

Ihre Plattform kann nicht von meldepflichtigen Anbietern oder Anbieterinnen genutzt werden.

Sie können die Freistellung sowie die Verlängerung der Freistellung online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder per Post beantragen.

Antrag über das BZStOnline-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
  • Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
  • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen und die Freistellung online beantragen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Antrag per Post:

  • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.

Den erstmaligen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils laufenden Meldezeitraum stellen.

Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Meldezeitraum stellen.

Die Gebühr betrifft den erstmaligen Antrag auf Feststellung.
Gebühr: 5.000 EUR

Die Gebühr betrifft den Antrag auf Verlängerung einer Feststellung.
Gebühr: 2.500 EUR

4 bis 6 Monate

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllter Antrag
    • genaue Bezeichnung der Antragstellerin oder des Antragstellers und gegebenenfalls der anderen Personen, die die Plattform betreiben
    • Anschrift des Sitzes und die elektronischen Adressen, einschließlich der Internetadressen der antragstellenden Person sowie aller anderen Personen, die die Plattform betreiben
    • jede Steueridentifikationsnummer und Umsatzsteuer-ID der Plattformbetreiberin oder des Plattformbetreibers
    • Gründe, weshalb der Antragsteller oder die Antragstellerin zur Meldung verpflichtet ist
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls in welchen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) der Antragsteller oder die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt, nach den dort geltenden Rechtsvorschriften zur Meldung verpflichtet ist
    • Angabe des Meldezeitraums, für den die Feststellung oder die Verlängerung einer Feststellung beantragt wird
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls gegenüber welchen zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten der Antragsteller, die Antragstellerin oder eine andere Person, die die Plattform betreibt,  nach den dort geltenden Rechtsvorschriften für den angegebenen Meldezeitraum den Nachweis erbracht hat, dass die betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietenden genutzt werden kann, oder die Erbringung eines solchen Nachweises beabsichtigt
    • Darlegung der Umstände, einschließlich der vertraglichen, technischen und administrativen Vorkehrungen, die zuverlässig verhindern, dass die Plattform, die Gegenstand des Antrags ist, tatsächlich von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann

  • § 11 Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)

Bundeszentralamt für Steuern

AdresseBundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0+49 228 406-0
+49 228 406-2661+49 228 406-2661

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)