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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

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Datenempfänger
   

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Patent, Beantragung einer Recherche

Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.

Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall wird die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet. Dieser enthält auch die Dokumente, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.

Sie möchten über den kostenpflichtigen Rechercheantrag eine grobe Einschätzung darüber erhalten, ob Ihre bereits als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist.

Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Patent-Anmeldung stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und öffnen Sie unter dem Reiter "Service" die Option "Formulare und mehr". Anschließend klicken Sie auf „Patente“.
  • Laden Sie den "Antrag auf Erteilung eines Patents" herunter und tragen sie alle Ihnen vorliegenden Informationen ein, zum Beispiel die Angaben über ihre Person und Anschrift sowie die Bezeichnung Ihrer Erfindung. Sie können das Formular direkt am Computer ausfüllen oder ausdrucken und händisch bearbeiten.
    • Hinweis: Unter Punkt 7 dieses Formulars findet sich die Option "Rechercheantrag - Ermittlung des Standes der Technik ohne Prüfung (§ 43 Patentgesetz)"
    • Bei Fragen können Sie sich auch an den Zentralen Kundenservice der DPMA wenden.
  • Kreuzen Sie das Auswahlfeld "Rechercheantrag" an.
    • Hinweis: Der Rechercheantrag setzt eine Patentanmeldung voraus.
  • Unterzeichnen Sie das Formular und schicken Sie es mit Ihren Anhängen an die im Formular angegebene Adresse.
  • Neben dem Versand per Post oder per Fax, bietet Ihnen das DPMA auch die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung an.
  • Überweisen Sie die fällige Recherchegebühr.
  • Sie erhalten einen ausführlichen Recherchebericht, der auch die Dokumente enthält, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
  • Wird der Rechercheantrag vor oder gleichzeitig mit dem Prüfungsantrag gestellt, so wird zuerst die Recherche durchgeführt und vorläufig beurteilt, ob die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung gegeben ist und ob die Anmeldung genügt.

  • Zahlung der Rechercheantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Rechercheantrags

Die aktuellen Kosten können Sie dem Kostenmerkblatt zu Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts entnehmen.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.

  • § 43 Patentgesetz (PatG)

Deutsches Patent- und Markenamt

AdresseDeutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
+49 89 2195-0+49 89 2195-0
+49 89 2195-2221+49 89 2195-2221

Bundesministerium der Justiz (siehe BayernPortal)