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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

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Datenempfänger
   

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info@eye-able.com

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Kommunale Eingliederungsleistungen, Beantragung

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, kann das Jobcenter Sie durch Beratungs- und Betreuungsleistungen unterstützen.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.

Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch

  • Schuldnerberatung,
  • psychosoziale Betreuung oder
  • Suchtberatung.

Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.

Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.

Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über

  • Suchtgefährdungen,
  • Suchtmittel oder
  • Abhängigkeit.

Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.

Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei

  • der häuslichen Pflege von Angehörigen, oder
  • der Betreuung von
    • minderjährigen Kindern oder
    • Kindern mit Behinderungen

Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.

  • Sie müssen Bürgergeld beziehen.
  • Sie benötigen entweder
    • Schuldnerberatung,
    • psychosoziale Beratung oder
    • Suchtberatung
  • oder nachweislich Unterstützung bei
    • der Betreuung von minderjährigen Kindern,
    • Kindern mit Behinderung oder
    • bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
  • Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.

Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:

  • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
  • Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
  • Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
  • Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden. 

Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • §16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Jobcenter Fürth Land

AdresseJobcenter Fürth Land
Stresemannplatz 5
90763 Fürth
+49 911 2024-222+49 911 2024-222

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)