Direkt
zum Inhalt springen,
,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Spätaussiedler, Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder der Genehmigung zur Gradführung

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses und die Genehmigung zur Gradführung beantragen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die über eine gültige Bescheinigung nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) verfügen, können auf Antrag die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses sowie die Genehmigung erhalten, einen ausländischen akademischen Grad oder Titel in der Form des entsprechenden deutschen akademischen Grades oder Titels zu führen.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten abgelegten Hochschulprüfungen oder erworbenen Befähigungsnachweise gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen Prüfungen oder Befähigungsnachweisen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten erworbenen ausländischen akademischen Grade oder Titel gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen akademischen Graden.

Zuständigkeiten

  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.
  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist die Technische Hochschule Nürnberg zuständig.

Sie benötigen eine gültige Bescheinigung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.

Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist der Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über das bereitgestellte Formular zu stellen.

Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist der Antrag bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm zu stellen.

 

Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.

Die Anerkennung der ausländischen Hochschulabschlussprüfung und die Genehmigung zur Gradführung ist kostenfrei.

Soweit der ausländische Abschluss zu einem reglementierten Beruf führt, kann das Anerkennungsverfahren nicht bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm oder dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantragt werden. Zuständig sind dann die jeweiligen festgelegten Fachbehörden. Mit dem "Anerkennungs-Finder" (siehe unter "Weiterführende Links") finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist.

  • Dem Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die folgenden Nachweise und Angaben beizufügen:
    • Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder Vertriebenenausweis in amtlich beglaubigter Fotokopie
    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung über die Hauptwohnung im Freistaat Bayern
    • Tabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des Bildungs- und Berufswegs (mit jeweiliger Angabe von Beginn und Ende (Monat/Jahr) der Schul- und Hochschulausbildung sowie von etwaigen Studienunterbrechungen) in deutscher Sprache
    • Schulabschlusszeugnis, das zum Studium berechtigt hat, in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)
    • Hochschulabschlussdiplom bzw. -urkunde in amtlich beglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)
    • Studienbuch oder vergleichbare Nachweise zum Studienverlauf wie z. B. Noten- und Matrikelblatt, Studienbeilage, Fächeraufstellung, Index, Bescheinigung und Zeugnis über abgelegte Hochschulprüfungen oder ähnliches in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)
    • Angaben zu Thema, Umfang und Bearbeitungszeit einer ggf. gefertigten Studienabschlussarbeit („Diplomarbeit“)
    • Amtlicher Nachweis zur Personengleichheit, falls der (heutige) Name laut Antrag von dem in den vorzulegenden Nachweisen genannten Namen abweicht (z. B. aufgrund zwischenzeitlicher Eheschließung)
    • Soweit Sie von den erforderlichen fremdsprachigen Bildungsnachweisen bereits Übersetzungen in die deutsche Sprache besitzen (z. B. aus dem Herkunftsland) und hiervon (unbeglaubigte) Fotokopien beifügen, können Sie das Verfahren beschleunigen. Die Anfertigung von entsprechenden Übersetzungen eigens für diese Antragstellung ist nicht notwendig!
    • Soweit Sie einen entsprechenden Antrag bereits bei einer anderen Behörde in Bayern oder einem anderen deutschen Bundesland gestellt haben, fügen Sie Kopien der vorhandenen Unterlagen bei (Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres damaligen Antrags)
    • Soweit Sie bereits eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten haben, fügen Sie diese in Kopie bei.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein. Diese werden ggf. gesondert bei Ihnen angefordert.

    Aus organisatorischen Gründen können die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht an Sie zurückgesendet werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein!

  • § 10 Abs. 2 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
  • Art. 124 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)

Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

AdresseTechnische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
+49 911 5880-0+49 911 5880-0
+49 911 5880-8309+49 911 5880-8309

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

AdresseBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
+49 89 2186-0+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800+49 89 2186-2800

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)