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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Staatsangehörigkeit, Abgabe der Erkärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.

Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:

  • aktive Beamte,
  • Richter,
  • Soldaten,

es sei denn Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Minderjährige ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr müssen der Verzichtserklärung ausdrücklich zustimmen.

Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

Erklärungen auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können abgeben:

  • Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen

Weitere Voraussetzungen:

  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht)
    • Zustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung

Hinweis:

Wenn Sie in Deutschland wehrpflichtig sind, benötigen Sie die Zustimmung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) eingeholt.

Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, direkt schriftlich oder online beim Bundesveraltungsamt (BVA) erklären.

Schriftliche Erklärung:

  • Sie können das Formular auf der Internetseite des BVAs herunterladen.
  • Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Erklärungsvordrucke.
  • Auf Wunsch unterstützt Sie die örtliche Auslandsvertretung beim Ausfüllen des Formulars.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie die unterschriebene Erklärung per Post oder persönlich zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung ein.
  • Der Kontakt zur Auslandsvertretung ist jedoch keine Pflicht. Sie können die Erklärung auch direkt per Post an das BVA schicken.
  • Das BVA prüft Ihre Erklärung und informiert Sie, wenn für die Bearbeitung der Erklärung weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Online-Erklärung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Formular auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit elektronisch aus. Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Datei hinzu.
  • Senden Sie Ihre Erklärung ab.
  • Das BVA prüft Ihre Erklärung und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):

  • Sollte Ihrer Verzichtserklärung entsprochen werden, wird das BVA Ihre Verzichtsurkunde an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung übersenden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.
  • Mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre deutschen Ausweisdokumente werden damit ungültig. Sie werden durch die Auslandsvertretung eingezogen.
  • Sollte Ihrer Verzichtserklärung nicht entsprochen werden, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Es gibt keine Frist.

Kostenfrei.

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.

2 bis 3 Monate

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen:

    • mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: 
      • deutscher Personalausweis
      • deutscher Reisepass
      • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis.
    • mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes:
      • ausländischer Personalausweis
      • ausländischer Reisepass
      • (ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweis
      • ausländische Meldebestätigung
    • bei Minderjährigen:
      • Genehmigung des deutschen Familiengerichts
      • Zustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung

    Hinweise:

    Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für die Online-Erklärung benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Übermittlung der Erklärung ein.

  • § 26 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
  • § 5 Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes

Bundesverwaltungsamt

AdresseBundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
+49 221 758-0+49 221 758-0
+49 221 758-2823+49 221 758-2823

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

Bundesverwaltungsamt (siehe BayernPortal)