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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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info@eye-able.com

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Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Rechtliche Betreuung, Einreichung des Anfangsberichts

Rechtliche Betreuer müssen dem Betreuungsgericht grundsätzlich mit Übernahme der Betreuung einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Anfangsbericht) übermitteln.

Mit Übernahme der Betreuung muss der Betreuer einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse der betreuten Person (Anfangsbericht) erstellen.

Ehrenamtliche Betreuer, die eine familiäre Beziehung oder eine persönliche Bindung zu der betreuten Person haben, müssen diesen Bericht nicht zwingend erstellen.

Stattdessen können auf Wunsch der betreuten Person oder in geeigneten Fällen die persönlichen Verhältnisse sowie Wünsche und Ziele der Betreuung in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Alternativ können ehrenamtliche Betreuer mit familiärer Beziehung oder persönlicher Bindung zu der betreuten Person freiwillig einen Anfangsbericht erstellen.

Es muss zwingend das Aktenzeichen des Betreuungsverfahrens angegeben werden.

Der Anfangsbericht muss insbesondere Angaben zu folgenden Sachverhalten enthalten:

  • Persönliche Situation der betreuten Person
  • Ziele der Betreuung
  • Bereits durchgeführte und beabsichtigte Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Wiederherstellung und Verbesserung der Fähigkeit der betreuten Person zur eigenständigen Besorgung ihrer Angelegenheiten
  • Wünsche der betreuten Person hinsichtlich der Betreuung

Der rechtliche Betreuer muss vom Gericht bestellt worden sein.

Die Erstellung des Anfangsberichts ist nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Betreuung ehrenamtlich geführt wird und eine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu der betreuten Person besteht.

Der Anfangsbericht muss bei dem Gericht eingereicht werden, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Bericht muss dem Gericht „übersandt“ werden. Er kann daher zum Beispiel schriftlich oder über das vom Amtsgericht bereitgestellte Online-Verfahren übermittelt werden.

Hat das Gericht den Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, ist muss mit dem Anfangsbericht zugleich ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person eingereicht werden. Hierfür steht ebenfalls ein Online-Verfahren zur Verfügung (siehe unter "Verwandte Themen" - "Rechtliche Betreuung; Einreichung des Vermögensverzeichnisses für Betreuungsgerichte"). Alternativ kann das Vermögensverzeichnis diesem Online-Verfahren als gesondertes Dokument in Anlage beigefügt werden.

Der Anfangsbericht soll dem Betreuungsgericht innerhalb von drei Monaten nach Bestellung des Betreuers übersandt werden. Wenn dies im Einzelfall nicht möglich ist, kann das Gericht die Frist verlängern.

Es fallen keine Gebühren an.

  • keine

  • §1863 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Amtsgericht Fürth

AdresseAmtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
+49 911 7438-0+49 911 7438-0
+49 911 7438-199+49 911 7438-199

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)