Zum Kontakt der Webseite,
Zur Suche`,
Zur Seitenübersicht,
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit,
Zum Barrierefreiheitsmelde-Formular,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen.
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Betäubungsmittel, Anmeldung einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke zur Teilnahme am Verkehr

Wenn Sie eine Apotheke betreiben, müssen Sie Ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anmelden.

Wenn Sie eine Apotheke betreiben, brauchen Sie eine Betäubungsmittel-Nummer. Diese können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Damit können Sie auch am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine eigene tierärztliche Hausapotheke betreiben.

Folgende Einrichtungen müssen ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden:

  • Einzelapotheken
  • Verbundapotheken
  • Krankenhausapotheken
  • Tierärztliche Hausapotheken

Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Betäubungsmittelnummer zugewiesen:

  • Bei Neugründungen erhalten Sie grundsätzlich eine neue Betäubungsmittelnummer.
  • Nachfolgerinnen oder Nachfolger einer bereits bestehenden Apotheke erhalten in der Regel die Betäubungsmittelnummer der Vorgängerin oder des Vorgängers.
  • Als Betreiberin oder Betreiber einer Verbundapotheke erhalten Sie jeweils Betäubungsmittelnummern für Ihre Haupt- und Filialapotheken.
  • Tierärztinnen und Tierärzte erhalten grundsätzlich eigene Betäubungsmittelnummern. Das gilt auch bei der Übernahme einer bestehenden tierärztlichen Hausapotheke.

Wenn Sie bereits eine Betäubungsmittelnummer besitzen, müssen Sie dem BfArM Änderungen melden. Folgende Änderungen müssen Sie melden:

  • Neugründung
  • Wechse der Betreiberin oder des Betreibers
  • Änderung der Rechtsform
  • Änderung des Namen der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
  • Änderung der Anschrift der Apotheke oder der Betreiberin oder des Betreibers
  • Schließung
  • Verzicht der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr

Wenn Sie mehrere Apotheken betreiben, müssen Sie zusätzlich folgende Änderungen melden:

  • die Umwandlung von Haupt- in Filialapotheke
  • die Umwandlung von Filialapotheke in Hauptapotheke

Wenn Sie eine Krankenhausapotheke leiten, müssen Sie zusätzlich Folgendes melden:

  • die Änderung des Namens oder der Anschrift der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters
  • den Wechsel einer Apothekenleiterin oder eines Apothekenleiters

Für Apothekerinnen und Apotheker:

  • Sie betreiben oder leiten eine Apotheke.

Für Tierärztinnen und Tierärzte:

  • Sie besitzen eine tierärztliche Hausapotheke.
  • Sie haben eine gültige Betriebserlaubnis.
  • Sie haben eine gültige tierärztliche Hausapothekenbescheinigung.

Sie können die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr, Änderungen oder den Verzicht online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden.

Teilnahme, Änderungen oder Verzicht online melden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den Onlineantrag auf.
    • Wenn Sie den Antrag als Privatperson stellen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument (zum Beispiel die Onlinefunktion Ihres Personalausweises) und BundID-Konto.
  • Der Onlineantrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
    • PDF
    • PNG
    • JPEG
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
    • Sollten Unterlagen unvollständig sein, werden Sie mittels Eingangsbestätigung per E-Mail aufgefordert, fehlenden Unterlagen nachzureichen. Unvollständige Vorgänge können nicht bearbeitet werden.
  • Liegen alle Unterlagen vor, schickt Ihnen das BfArM auf dem postalischen Weg Ihre Betäubungsmittelnummer oder eine Bestätigung Ihrer Änderung.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid per Post.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Teilnahme und Änderungen schriftlich melden:

  • Gehen Sie auf die Website des BfArM und füllen Sie das Formular "Anzeige für Einzelapotheken, Verbundapotheken, Krankenhausapotheken, tierärztliche Hausapotheken" aus.
    • Um eine Schließung und einen Verzicht der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr zu melden, nutzen Sie das Formular "Verzicht der Teilnahme an Betäubungsmittelverkehr".
  • Drucken Sie das Formular aus, oder speichern Sie es ab.
  • Unterschreiben Sie das Formular und schicken Sie es per Post oder E-Mail an das BfArM.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Sollten Unterlagen unvollständig sein, werden Sie per E-Mailaufgefordert, aller fehlenden Unterlagen nachzureichen. Unvollständige Vorgänge können nicht bearbeitet werden.
  • Liegen alle Unterlagen vor, schickt Ihnen das BfArM Ihre Betäubungsmittelnummer beziehungsweise eine Bestätigung Ihrer Änderung per Post zu.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid per Post.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Sie können die (neue) Betriebserlaubnis oder die (neue) tierärztliche Hausapothekenbescheinigung oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über deren weiterhin bestehende Gültigkeit unverzüglich nachreichen. Änderungen müssen Sie unverzüglich nachreichen.


Gebühr: 110 EUR - 250 EUR

Dies ist die Regelzeit, wenn die Unterlagen vollständig und korrekt sind und die Änderung nicht länger als 4 Wochen in der Zukunft liegt. (1 Woche)

Sie können gegen aufkommende Abgaben und Gebühren klagen oder Widerspruch einlegen. Die Frist, um diese Gebühren zu zahlen, wird dabei nicht aufgeschoben.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Wenn Sie Einzel-, Verbund- und Krankenhausapotheken anmelden, auf die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr verzichten oder Änderungen melden möchten:

    • Kopie der neuen Betriebserlaubnis oder
    • eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen Betriebserlaubnis
    • falls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummer
    • wenn sich der Name der betreibenden Person der Apotheke oder der leitenden Person der Krankenhausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde

    Wenn Sie tierärztliche Hausapotheken anmelden, den Verzicht Ihrer Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr mitteilen oder Änderungen melden möchten:

    • Kopie der neuen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigung oder
    • eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über die weiterhin bestehende Gültigkeit der bisherigen tierärztlichen Hausapotheken-Bescheinigung
    • falls vorhanden: bereits zugewiesene Betäubungsmittelnummer
    • wenn sich der Name der betreibenden Person der tierärztlichen Hausapotheke ändert: gegebenenfalls Kopie der Namensänderungs- oder Heiratsurkunde

  • § 4 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

AdresseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207+49 228 99307-5207

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)