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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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info@eye-able.com

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen.
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Betäubungsmittel, Meldung von Mengen zum Verkehr

Wenn Sie eine Erlaubnis zur Teilnahme am legalen Betäubungsmittelverkehr besitzen, müssen Sie den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs regelmäßig melden.

Wenn Sie eine Erlaubnis besitzen, um am legalen Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen, müssen Sie zweimal pro Jahr den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. In der Meldung müssen Sie unter anderem getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge melden, die

  • hergestellt, ein- oder ausgeführt, erworben oder abgegeben wurde,
  • vernichtet wurde,
  • zu anderen Zwecken verwendet wurde oder
  • am Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres als Bestand vorhanden war.

Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, dann müssen Sie nur einmal im Jahr Meldung erstatten. Dazu melden Sie getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge, die Sie beim Anbau je Anbaufläche gewonnen haben.

Sie sind meldepflichtig, solange Ihre Erlaubnis gültig ist beziehungsweise im jeweiligen Meldezeitraum gültig war. Auch wenn Sie trotz gültiger Erlaubnis nicht am Betäubungsmittelverkehr teilgenommen haben und keine Bestände aufweisen, müssen Sie dies in einer sogenannten Fehlanzeige melden.

Wenn Ihre Erlaubnis abläuft oder Sie darauf verzichten, müssen Sie eine Abschlussmeldung einreichen.

War eine Meldung fehlerhaft, können Sie eine Korrekturmeldung einreichen, um Ihre Angaben zu berichtigen.

  • Sie besitzen eine Erlaubnis zum legalen Umgang mit Betäubungsmitteln (BtM-Erlaubnis).
  • Bei Meldungen von Organisationen: Sie sind die für den legalen Betäubungsmittelverkehr verantwortliche Person, deren Vertretung oder ein Teil der Geschäftsführung.

Sie können die Meldung für den legalen Betäubungsmittelverkehr online oder per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen.

Meldung online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie das Onlineformular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Wenn Sie die Meldung als Organisation, als Einzelunternehmen oder als selbstständig tätige Person einreichen, benötigen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto und ein ELSTER-Organisationszertifikat. Wenn Sie die Meldung als Privatperson einreichen, benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Onlinefunktion Ihres Personalausweises und ein BundID-Konto.
  • Laden Sie die erforderlichen ausgefüllten Meldeformblätter des BfArM als Datei hoch und senden Sie das Formular ab. Die Datei darf nicht größer sein als 10 Megabyte. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
    • PDF
    • PNG
    • JPEG
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.

Meldung per Post einreichen:

  • Laden Sie das Meldungsformular auf der Internetseite des BfArM herunter.
  • Drucken Sie die Formulare aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie per Post an das BfArM.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.

Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben nachreichen oder Ihre Meldung korrigieren müssen.

Sie müssen die Meldung für das vergangene Kalenderhalbjahr jeweils bis zum 31.01. beziehungsweise 31.07. einreichen. Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, müssen Sie die Meldung für das vergangene Kalenderjahr bis zum 31.01.einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Ihre Betäubungsmittel-Nummer (BtM-Nummer)
    • Ihre Meldung in Form der ausgefüllten Meldeformblätter des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
    • bei Korrektur: Unterlagen zur Korrektur

  • § 18 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

AdresseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207+49 228 99307-5207

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)