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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Substitutionsmittel, Meldung über die Verschreibung

Als Ärztin oder Arzt müssen Sie an das Substitutionsregister melden, wenn Sie opioidabhängigen Personen Substitutionsmittel verschreiben. Für die erstmalige Online-Meldung können Sie Ihre Zugangsdaten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Opioidabhängige Personen können von einer Substitutionstherapie profitieren. Für die verschriebenen Substitutionsmittel führt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein entsprechendes Datenregister. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies an das Substitutionsregister des BfArM melden.

Das Substitutionsregister soll dabei helfen   Mehrfachbehandlungen so früh wie möglich zu entdecken und zu unterbinden. Zusätzlich erstellt das BfArM statistische Auswertungen auf Basis der Daten für zuständige Landesbehörden.

Sie können die Meldung an das Substitutionsregister über einen Onlinedienst des BfArM abgeben. Wenn Sie erstmalig eine Meldung über den Onlinedienst abgeben, müssen Sie vorab Zugangsdaten beim BfArM beantragen.
 

  • Sie sind Ärztin oder Arzt. 
  • Sie führen Substitutionsbehandlungen durch oder beabsichtigen, diese durchzuführen.
     

Sie können die Verschreibung von Substitutionsmitteln schriftlich oder online melden. Um den Onlinedienst des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu nutzen, müssen Sie vorab die Zugangsdaten beantragen. Dies können Sie entweder online oder formlos per Post tun. 

Zugangsdaten online beantragen: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und öffnen Sie den Online-Antrag. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. 
    • Sie benötigen ein elektronisches Ausweisdokument wie zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises und ein BundID-Konto. 
  • Senden Sie den Antrag ab. 
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben. 
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen. 
  • Das BfArM sendet Ihnen die Zugangsdaten sowie eine PIN per Post, wobei Zugangsdaten und PIN in 2 separaten Schreiben zugestellt werden.

Zugangsdaten per Post beantragen: 

  • Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben:
    • Ihr vollständiger Name, 
    • Ihr Geburtsdatum, 
    • Ihre vollständige dienstliche Anschrift
      • Adresse der Einrichtung, an der Sie die Substitutionsbehandlungen durchführen, 
    • Ihre dienstliche Telefonnummer,
    • Ihre Betäubungsmittelnummer (BtM-Nummer).
  • Unterschreiben Sie den formlosen Antrag und schicken Sie ihn per Post an die Bundesopiumstelle des BfArM. 
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben. 
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Das BfArM sendet Ihnen die Zugangsdaten und eine PIN in 2 separaten Briefen per Post.

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben oder einen unbefugten Zugriff vermuten, können Sie neue Zugangsdaten beim BfArM beantragen.

Verschreibung eines Substitutionsmittels online melden: 

  • Rufen Sie den BfArM-Formularserver auf. 
  • Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten und Ihrer PIN an. 
  • Tragen Sie alle erforderlichen Informationen in die vorgegebenen Datenfelder ein. 
  • Prüfen Sie die eingegebenen Daten. 
  • Senden Sie die Meldung über verschriebene Substitutionsmittel ab. 

Verschreibung eines Substitutionsmittels schriftlich melden:  

  • Füllen Sie das Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ vollständig aus. 
  • Senden Sie das Formular an das BfArM. 

Wenn Sie Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies sofort an das Substitutionsregister des BfArM melden.

Es fallen keine Kosten an. 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n

    Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen: 

    • Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ 

  • § 13 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
  • § 5b Absatz 2 Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

AdresseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207+49 228 99307-5207

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)