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Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Kulturfonds Bayern im Bereich kulturelle Bildung, Beantragung einer Förderung

Wenn Sie eine kreative, neuartige Idee für ein Bildungsprojekt haben, können Sie unter Umständen eine Förderung beantragen.

Zweck

Die Förderung hat das Ziel, partizipative Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu unterstützen.

Gegenstand

Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von partizipativen Projekten gefördert werden, in denen die Teilnehmenden ihr Umfeld und ihre Gemeinschaft aktiv mitgestalten, indem sie ihre Ideen und Kompetenzen einbringen. Im Mittelpunkt steht dabei das Gestalten selbst als schöpferisches und ästhetisches Handeln. Das umfasst z. B. Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest überörtlicher Bedeutung sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, besonders unterstützt werden örtliche Initiativen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf.

Zuwendungsfähige Kosten

Grundsätzlich sind alle nachweislich projektbezogenen Kosten förderfähig. Dazu gehören zusätzlich eingestelltes Personal, vergütete Mehrarbeit und projektbezogene Aufstockungen von Teilzeitstellen. Auch Honorare für Workshopleitungen sowie Leistungen über zusätzliche Werkverträge sind förderfähig. Ehrenamtliche können ihre Mitarbeit in einem festgelegten Rahmen abrechnen. Zudem sind Mietkosten für zusätzliche Räume, Ausleihe von Material (z. B. Instrumente, Technik), Verbrauchsmaterialien sowie projektbezogene Reise- und Übernachtungskosten förderfähig. Kosten für die Dokumentation des Projekts sind ebenfalls erstattungsfähig. Organisationskosten, darunter Verwaltungsausgaben, und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, können bis zu 10 % der förderfähigen Gesamtkosten anerkannt werden.

Nicht förderfähig sind zum Beispiel laufende Betriebskosten, laufende Personal- und Verwaltungskosten, Bewirtungskosten (außer bei mehrtägigen Projekten mit gedeckten Verpflegungskosten), Geschenke, Werbeartikel, Dekoration, investive Ausgaben wie Fahrzeug- oder Immobilienkäufe sowie Publikationen, ausgenommen Werbematerialien für das Projekt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, begrenzt. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000 € betragen (Bagatellgrenze, gilt nicht für Projekte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf).

Für den internationalen Ideenaustausch und Projekte in besonders förderbedürftigen Regionen (bei Kosten unter 5.000 €) beträgt der Fördersatz bis zu 80 %, sofern keine EU-Mittel genutzt werden können. Mindestens 10 % der Gesamtkosten müssen als Eigenmittel (z. B. eigene Finanzmittel, Eintrittsgelder) eingebracht werden. Zweckgebundene Spenden und ehrenamtliche Arbeit können teilweise angerechnet werden, jedoch ist ein angemessener Eigenanteil erforderlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  1. Die Teilnehmenden müssen das grundsätzlich neuartige Projekt aktiv mitgestalten und eigene Ideen einbringen. So können sie ihre Fähigkeiten weiterentwickeln. 
  2. Die Entwicklung und der Einsatz digitaler Anwendungen (z. B. Apps, Lernprogramme, interaktive Guides) ist förderfähig, wenn die Teilnehmenden dabei aktiv und gestalterisch eingebunden werden und das Projekt dem Bereich der kulturellen Bildung zuzuordnen ist.  
  3. Falls Schulen beteiligt sind, muss das Projekt außerhalb des Unterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbeziehen.
  4. Projekte des internationalen Ideenaustausches für Schülerinnen und Schüler sind förderfähig, jedoch kein klassischer Schüleraustausch ohne projektbezogenen Anlass. 
  5. Die Projekte dürfen sich ausschließlich an Laien richten. 
  6. Projekte müssen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung übereinstimmen. 
  7. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Eine Ausnahme gilt für Projekte in besonders förderbedürftigen Regionen, die nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern definiert sind.
  8. Die Förderung kann nur für Projekte gewährt werden, die noch nicht begonnen haben.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts (in Ausnahmefällen GbR), mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind. Auch Vorhaben in Großstädten wie München oder Nürnberg werden gefördert. Vorrangig unterstützt werden sollen jedoch örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren.

Ein Projekt gilt als überregional, zumindest aber überörtlich,

  • Wenn die Teilnehmenden nicht nur aus einem Ort oder einer Institution kommen.
  • Wenn im schulischen Bereich mindestens drei Schulen eingebunden sind.


Ausschlusskriterien:

Investitionsmaßnahmen oder Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen können nicht gefördert werden.

Der Antrag muss bei der zuständigen Bezirksregierung schriftlich bis zum 1. März vor Beginn des Schuljahres (1. August bis 31. Juli) eingereicht werden, in dem das Projekt starten soll.

Ihre zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung in der Regel bis Mitte des Kalenderjahres. Sie erhalten dann einen Förderbescheid. Ein Projekt kann maximal im ersten und zweiten Jahr der Durchführung gefördert werden. Längstens nach vier Jahren durchgehender Förderung (verschiedener Projekte) ist eine Förderpause von mindestens einem Jahr einzuhalten. Maximal zwei parallel laufende Anträge innerhalb eines Schuljahres für verschiedene Projekte sind grundsätzlich möglich.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: ab Genehmigung möglich (Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Projektbeginn ist grundsätzlich jeder Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen zu werten. Es ist möglich, bei der Bezirksregierung die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen, um vor Erlass eines Zuwendungsbescheides mit dem Projekt förderunschädlich beginnen zu können. Aus der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ausgaben für Planungsleistungen, die ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn getätigt wurden, können nicht anerkannt werden. Zuständig für die Genehmigung ist die jeweils örtlich zuständige Regierung.)

Die Antragsfrist beträgt 1 Jahr(e). jeweils zum 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres. Nach dieser Frist können Anträge eingereicht werden, wenn es sich um besondere oder unvorhergesehene Projekte handelt (gesonderte schlüssige Begründung erforderlich).

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 1 Monat(en) zu rechnen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ein Antragsformular nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO
    • eine detaillierte/aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan aus der sich die aktive Beteiligung der Teilnehmenden und der zu erwartende Lernerfolg ersehen lassen
    • ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan (mit Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds; bei mehrjährigen Projekten ggf. gegliedert nach Schuljahren)
    • ein Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    • die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Webseite zum "Kulturfonds" des Staatsministeriums

  • Richtlinie zur Förderung von partizipativen Projekten der Kulturellen Bildung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch im internationalen Ideenaustausch (Kulturfonds "Kulturelle Bildung"-Förderrichtlinie)

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)