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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Künstlersozialkasse, Einreichung von Einkommensnachweisen zur Stichprobenprüfung

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.

Die Künstlersozialkasse prüft einmal im Jahr die Arbeitseinkommen der Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, die bei ihr versichert sind. Die geprüften Personen werden zufällig und jährlich wechselnd durch eine Stichprobe ausgewählt.

Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert sind, können Ihre Angaben zu Ihren selbständigen künstlerischen und publizistischen Tätigkeiten überprüft werden. Damit prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Voraussetzungen der Versicherungspflicht beziehungsweise der Zuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung weiterhin erfüllen.

Wenn Sie ausgewählt wurden, müssen Sie zum Beispiel folgende Daten angeben:

  • Ihr Arbeitseinkommen (bis zu den letzten 6 Jahren)
  • Bereiche, in denen Sie selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
  • Bereiche, in denen Sie außerdem tätig sind

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie darüber hinaus auch noch Unterlagen einreichen müssen zu:

  • Unternehmen, von denen Sie Ihr Arbeitseinkommen erhalten.
  • Geschäften mit Unternehmen, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, von denen Ihr Arbeitseinkommen stammt.

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Sie waren im Prüfzeitraum versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Sie wurden von der Künstlersozialkasse aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse für die Prüfung offen zu legen.

Die Künstlersozialkasse fordert Sie per Brief auf, Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen für die Vorjahre zu melden. Sie können Ihre Antwort online oder per Post übermitteln.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 25 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
  • Auf den folgenden Seiten machen Sie die für die Überprüfung notwendigen Angaben und laden die dazu erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
  • Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das Formular für die Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre vollständig aus.
  • Sollte Ihnen der Antwortbogen nicht mehr vorliegen, nutzen Sie bitte das PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre" von der Interseite der Künstlersozialkasse. Auch eine formlose Mitteilung ist möglich.
  • Beachten Sie dabei die "Ausfüllhinweise zur Abfrage des tatsächlichen Arbeitseinkommens der vergangenen Jahre".
  • Unterschreiben Sie Ihre Meldung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens der Vorjahre.
  • Fügen Sie der Meldung die erforderlichen Nachweise über Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen bei.
  • Schicken Sie alles zusammen an die Künstlersozialkasse.
  • Nachdem die Künstlersozialkasse Ihre Meldung erhalten hat, prüft sie Ihre Angaben.
  • Bei weiteren Fragen oder wenn Unterlagen fehlen, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte beantworten Sie die Fragen so schnell wie möglich.
  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Anhörungsfrist:

Sie müssen bis zum 01.12. des aktuellen Jahres angeben, wie hoch Ihr tatsächliches Arbeitseinkommen in den Vorjahren war.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (3 bis 12 Monate)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllter Online-Antrag oder
    • Antwortbogen oder
    • PDF-Formular "Vordruck zur Angabe des tatsächlichen Arbeitseinkommens der Vorjahre"
    • Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise:
      • Einkommenssteuerbescheide
      • Gewinn- und Verlustrechnungen
      • Nichtveranlagungsbescheinigung

  • § 13 Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG)
  • § 5 Absatz 1 Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)