Zum Kontakt der Webseite,
Zur Suche`,
Zur Seitenübersicht,
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit,
Zum Barrierefreiheitsmelde-Formular,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen.
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Reisepasses, Beantragung bei Verlust im Ausland

Ihr Reisepass ist während einer Auslandsreise abhandengekommen? Wenn Sie einen Reisepass benötigen, können Sie einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland beantragen.

Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.

Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.

Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder

  • ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
  • ein vorläufiger Reisepass oder
  • ein neuer Reisepass ausgestellt.

Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.

Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.

  • Meldung des Verlusts beziehungsweise des Diebstahls bei der örtlichen Polizeibehörde und der Auslandsvertretung

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland auf einer Reise verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Melden Sie den Verlust bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
  • Suchen Sie die deutsche Auslandsvertretung auf, dazu zählen
    • die deutsche Botschaft,
    • ein deutsches Generalkonsulat oder
    • ein deutsches Konsulat im Reiseland.
    • gegebenenfalls auch Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, kann Ihnen bei Bedarf direkt vor Ort ein Passersatz, der für Rückkehr beziehungsweise für die Einreise nach Deutschland gültig ist, ausgestellt werden.
    • Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, dauert die Ausstellung länger. 
  • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Ersatzreisedokumente ausstellen.
    • Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen Mitgliedstaats der EU, können Sie nur in die EU zurückreisen.
    • Ein Ersatzreisedokument, ausgestellt durch einen anderen Mitgliedstaat der EU, ist nur wenige Tage gültig.

Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.

Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 52 EUR

Vorkasse: ja

Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: 60 EUR

Vorkasse: ja

Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.

Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.

Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.

Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.

Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei
    • vollständig ausgefüllte Antragsformular
    • aktuelles biometrisches Lichtbild:
      • Passformat (45 x 35 mm)
      • Hochformat
      • Frontalaufnahme ohne Rand
      • in der Regel ohne Kopfbedeckung
      • ohne Bedeckung der Augen
    • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel:
      • ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweis
      • eine Kopie davon
      • ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis
    • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

  • § 7 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 9 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 10 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate)

Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal)