Zum Kontakt der Webseite,
Zur Suche`,
Zur Seitenübersicht,
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit,
Zum Barrierefreiheitsmelde-Formular,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen.
Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Web Storage (des Browsers)
  • Session-Cookies
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
  • Interaktionen mit dem Online-Formular
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die eingegebenen Daten werden nur für die Dauer der Sitzung gespeichert. Die oben genannten Daten werden als Protokolldaten über die Sitzung hinaus zur Fehlersuche und zur Erstellung anonymisierter Statistiken aufbewahrt.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@akdb.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  nein
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Strahlenschutz, Anzeige von Tätigkeiten an Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

Röntgeneinrichtungen und Störstrahler unterliegen der Prüfpflicht durch Sachverständige nach Strahlenschutzrecht. Die dabei von den Sachverständigen erstellten Prüfberichte und Bescheinigungen müssen in Kopie an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden.

Wer eine Röntgeneinrichtung oder einen Störstrahler betreibt, hat diese vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und in Abständen von fünf Jahren durch einen nach § 172 Strahlenschutzgesetz behördlich bestimmten Sachverständigen prüfen zu lassen. Über die Prüfung ist durch den Sachverständigen ein Prüfbericht und ggf. eine Bescheinigung anzufertigen. Das Original erhält der Betreiber, eine Kopie geht an die für den Betreiber zuständige Aufsichtsbehörde.

Der Sachverständige hat innerhalb von 4 Wochen der für den Strahlenschutzverantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde eine Kopie des Prüfberichts zu senden. Diese Verpflichtung gilt für den Sachverständigen auch bei Prüfungen im Rahmen des Anzeigeverfahrens für den Betrieb oder die Änderung des Betriebes einer Röntgeneinrichtung bzw. eines Störstrahlers.

Mit diesem Upload-Assistenten können Sachverständige die von ihnen erstellten Prüfberichte zeitnah und datenschutzkonform hochladen um sie anschließend direkt an die zuständige Behörde zu übermitteln. Ein Ausdrucken dieser Berichte und Versenden per Post ist damit nicht mehr notwendig. Gegenüber einem Versand per Mail besteht der Vorteil einer rechtssicheren und datenschutzrechtlich konformen Übertragung. Zusätzlich erhält der Absender eine Bestätigungsmail der erfolgreichen Übertragung der Prüfberichte.

Die Prüfberichte müssen von dem nach § 172 Strahlenschutzgesetz behördlich bestimmten Sachverständigen erstellt worden sein.

Sachverständige können über das bereitgestellte Online-Verfahren (siehe unter "Online-Verfahren") die von ihnen erstellten Prüfberichte zeitnah und datenschutzkonform hochladen, um sie anschließend direkt an die zuständige Behörde zu übermitteln.

  • Die Prüfberichte müssen im PDF-Format vorliegen.
  • Nach Eingabe von Name und Anschrift des Betreibers/Betriebsorts der Röntgeneinrichtung wird die zuständige Behörde ermittelt.
  • Nach dem Versand an die Behörde erhält der Absender eine Bestätigungsmail der erfolgreichen Übertragung der Prüfberichte.

Bitte beachten Sie: Außerbayerischen Betreibern ist eine elektronische Übermittlung der Prüfberichte an die zuständige Behörde nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit über einen Link mit Eingabe der Postleitzahl die jeweils zuständige Behörde unverzüglich zu ermitteln und damit die teils aufwendige Suche für die Sachverständigen zu vereinfachen.

Der Sachverständige hat der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung eine Kopie des Prüfberichts vorzulegen (§ 183 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV).

keine

  • Der Anzeige müssen in der Regel folgende Unterlagen beigefügt werden:


    Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern (auch im Rahmen der Herstellung - Tätigkeiten nach § 22 StrlSchG 

    • Nachweis der Fachkunde des Strahlenschutzverantwortlichen oder der Strahlenschutzbeauftragten
    • Nachweis des notwendigen Wissens und der Fertigkeiten aller Personen, die mit Tätigkeiten gemäß § 22 StrlSchG betraut sind.
    • Nachweis, dass die Ausrüstung und die Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten nach § 22 StrlSchG vorhanden sind
    • Nachweis ausreichend bestellter Strahlenschutzbeauftragten und deren Weisungsbefugnisse

    Beschäftigung von Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler - Tätigkeiten nach § 26 StrlSchG 

    • Nachweis der Fachkunde des Strahlenschutzverantwortlichen oder der Strahlenschutzbeauftragten
    • Nachweis des notwendigen Wissens und der Fertigkeiten aller Personen, die mit Tätigkeiten gemäß § 22 StrlSchG betraut sind.
    • Nachweis, dass die im Zusammenhang mit dem Betrieb der fremden Röntgeneinrichtung oder des fremden Störstrahlers beschäftigten Personen den Anordnungen der dortigen Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten Folge zu leisten haben

  • § 22 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
  • § 26 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)