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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Verarbeitungsunternehmen
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), Hauptverwaltung, Hansastraße 12-16, 80686 München, Deutschland
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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Vertragsarzt, Beantragung der Zulassung

Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben.

Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen wollen, müssen eine vertragsärztliche Zulassung haben. Diese müssen Sie beim zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte beantragen.

Die Ausschüsse erteilen die Zulassungen unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der Bedarfsplanung.

Die Zulassung verpflichtet Sie, die vertragsärztliche Tätigkeit auszuüben. Sie können eine Zulassung im Umfang eines vollen, drei Viertel oder halben Versorgungsauftrags beantragen.

Hinweis: In Gebieten, in denen es laut Bedarfsplanung eine Überversorgung gibt, sind Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Dort müssen Sie mit Zulassungsbeschränkungen rechnen.

  • Sie sind im Arztregister als Arzt oder Ärztin beziehungsweise als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin eingetragen.
  • Eine freie Zulassung oder Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung ist nur dort möglich, wo es offene Zulassungsmöglichkeiten gibt.
    • Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Zulassungsmöglichkeiten es in jedem Planungsbereich für die einzelnen Arztgruppen gibt.
    • Für Zulassungsbezirke mit gesperrten Planungsbereichen in Bayern führt die KVB eine Warteliste. In diese Wartelisten werden auf Antrag Ärzte und Psychotherapeuten aufgenommen, die sich um die Übernahme eines Vertragsarztsitzes bewerben (wollen).
    • Die Dauer der Eintragung ist, neben anderen Gesichtspunkten, ein zu berücksichtigendes Kriterium beim Auswahlverfahren im Rahmen der Praxisnachfolge. Mehr Informationen auf der Themenseite "Praxisabgabe" unter "Weiterführende Links".
    • Die Wartezeiten werden vom Zulassungsausschuss bei einer möglichen Auswahlentscheidung unter mehreren Zulassungsbewerbern berücksichtigt.

Die Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen.

Es wird empfohlen sich vor der Antragstellung frühzeitig eine Beraterin bzw. einen Berater hinzuzuziehen.

Der örtlich zuständige Zulassungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag. Die Sitzungstermine der Zulassungsausschüsse sind auf der KVB-Website veröffentlicht. Sie erhalten danach den Beschluss schriftlich mitgeteilt.

keine

100 EUR

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den Anforderungen des § 95e SGBV genügt
    • Für Antragsteller:innen, die im Arztregister einer außerbayerischen KV eingetragen sind: Arztregisterauszug
    • Falls Sie bereits außerhalb Bayerns zugelassen waren: Bescheinigungen der zuständigen Kassenärtzlichen Vereinigung, aus der sich Ort und Dauer der bisherigen Zulassung und der Grund einer etwaigen Beendigung ergeben.
    • Tabellarische Auflistung über die bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeiten mit entsprechenden Bescheinigungen
    • Erklärung gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 5 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

  • § 95 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
  • §§ 1ff. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

AdresseKassenärztliche Vereinigung Bayerns
Elsenheimerstr. 39
80687 München
+49 89 57093-0+49 89 57093-0
+49 89 57093-61930+49 89 57093-61930

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)