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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Atelierpreis, Bewerbung

Bildende Künstler, die in Bayern leben und arbeiten, können sich um einen Atelierpreis bewerben.

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet ab 2025 nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel jährlich bis zu 30 freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Atelier in Bayern mit jeweils 8.000 Euro für ihre künstlerische Arbeit aus.

Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Die Auszeichnungen sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, sich unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Rahmenbedingungen der Entwicklung ihrer künstlerischen Arbeit zu widmen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Bewerben können sich professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hauptsächlich in Bayern tätig sind, also beispielsweise ein Atelier bzw. einen Projektraum in Bayern unterhalten.

Eine Altersgrenze besteht nicht, jedoch soll die Entwicklungsfähigkeit des künstlerischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.

Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt einer Auszeichnung möglich. Die Auszeichnung wird höchstens zwei Mal an den gleichen Bewerber oder die gleiche Bewerberin vergeben.

Interessentinnen und Interessenten können ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsbogen ausschließlich auf elektronischem Weg beim Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband (BBK LV) bis zum jeweils festgelegten Termin einreichen.

Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Der Jury gehören fünf Fachleute an, die einen Überblick über das künstlerische Schaffen in Bayern haben und aus verschiedenen bayerischen Regionen oder anderen Bundesländern kommen sollen.

Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht.

Ein Jahr nach Erhalt der Auszeichnung wird um einen Sachstandsbericht über die seitdem erfolgte künstlerische Arbeit und ggf. deren Entwicklung sowie Zukunftsperspektiven gebeten.

 

Die Bewerbungsfrist wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres auf der Webseite des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V. bekanntgegeben.

Es fallen keine Kosten an.

  • Mit dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen einzureichen:
    • Motivationsschreiben, in dem Sie darlegen,
      • wie Sie Ihre künstlerische Arbeit in Zukunft weiterentwickeln wollen,
      • wie Sie Ihre Arbeit sichtbar machen wollen (z. B. Ausführungen zur physischen und / oder medialen Öffentlichkeitswirksamkeit, Vermittlungsarbeit, Kooperationen, Schaffung von Kunsträumen)
    • Nachweis der künstlerischen Professionalität durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige professionelle Ausstellungstätigkeit
    • Nachweis über hauptberuflich freischaffende künstlerische Tätigkeit
      Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis darf maximal 50 % betragen, gemessen an den für das jeweilige Arbeitsverhältnis geltenden Rahmenbedingungen.
    • Digitales Portfolio mit aussagekräftigen, datierten und aktuellen Werkbeispielen (PDF 10 MB, Videos als Link) sowie Weblinks
    • Vita
    • sonstige Angaben:
      • Angaben zu bisher erhaltenen Förderungen, Preisen und Stipendien in den
        letzten drei Jahren
      • Anschrift des Atelier- bzw. Projektraums

  • Bayerisches Atelierprogramm

Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e.V.

AdresseBerufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e.V.
Dachauer Straße 112 d
80636 München
+49 159 01895374+49 159 01895374

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)