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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Weiterbildung in der Pflege, Beantragung der Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen

Zur Durchführung der in der AVPfleWoqG geregelten Weiterbildungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung) bedürfen Weiterbildungseinrichtungen einer staatlichen Anerkennung.

Weiterbildungseinrichtungen müssen die staatliche Anerkennung bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) beantragen.

Nachträglich eintretende wesentliche Änderungen der maßgeblichen Anerkennungsvoraussetzungen sind unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls kann die Anerkennung entzogen werden.

Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Anforderung über die entscheidungsrelevanten Tatsachen zu berichten, erforderliche Nachweise vorzulegen und bei Überprüfungen mitzuwirken.

Hat die VdPB über einen Antrag auf staatliche Anerkennung nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt.

Zuständige Behörde für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG ist die VdPB, (die Anerkennung ist standortunabhängig).

Die staatliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt (§ 55 Abs. 2 AVPfleWoqG), wenn

  1. die Leitung der jeweiligen Weiterbildung über die geeignete fachliche und pädagogische Qualifikation verfügt,
  2. fachlich und pädagogisch geeignetes Unterrichtspersonal eingesetzt wird,
  3. ein Konzept zur Umsetzung sämtlicher Module vorgelegt wird und
  4. die Weiterbildung entsprechend den Vorschriften der AVPfleWoqG durchgeführt wird.

Die Anerkennung wird online auf der Homepage der VdPB beantragt.

keine

Es werden 400 bis 1.000 EUR je Weiterbildung (abhängig vom Prüfungsaufwand) erhoben. Die Kosten ergeben sich gemäß des bayerischen Kostenverzeichnis, Tarifnr. 7.VI.4/ Nr. 2.9 und 2.10.

  • Qualifikationsnachweise
  • Nachweis über die berufspädagogische Eignung
  • Nachweis über Praxis- oder Lehrerfahrung

  • § 55 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG)

Vereinigung der Pflegenden in Bayern

AdresseVereinigung der Pflegenden in Bayern
Prinzregentenstraße 24
80538 München
+49 89 5419985-0+49 89 5419985-0
+49 89 5419985-99+49 89 5419985-99

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)