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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Apotheke, Beantragung der Betriebserlaubnis

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) beantragt werden.

Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.

Eine Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke muss bei den Regierungen von Oberbayern und Oberfranken beantragt werden (siehe unter "Verwandte Themen").

  • Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis Apothekemit Angaben, ab wann Sie welche Apotheke in welcher Eigenschaft (Eigentümer, Pächter, etc.) betreiben wollen
  • UrkundenApprobationsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), ggf. Promotionsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Ärztliches ZeugnisHierin muss ausdrücklich vermerkt sein, dass Sie körperlich und geistig zur Führung einer Apotheke geeignet, sowie frei von Suchterkrankungen sind
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Amtliches Führungszeugnis
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung der Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Stellungnahme zur Zuverlässigkeit
  • Eidesstattliche VersicherungDamit versichern Sie, dass Sie keine Vereinbarung getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 ApoG verstoßen und dass Sie den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf behördliches Verlangen auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorgelegt haben. Die eidesstattliche Versicherung ist am besten der Kreisverwaltungsbehörde gegenüber persönlich abzugeben
  • Erklärung über das Betreiben anderer ApothekenEs ist schriftlich mitzuteilen, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Lebenslaufmit Angaben über Ausbildung und bisherige berufliche Tätigkeit, insbesondere Nachweis der pharmazeutischen Tätigkeit der letzten zwei Jahre vor Antragstellung
  • Pläne
    • Amtlicher Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe(nur notwendig bei Neuerrichtung einer Apotheke)
    • Bauzeichnung der vorgesehenen Betriebsräume
    • Der Verwendungszweck, sowie die jeweilige Größe (qm) der Räume ist anzugeben. Allerdings wird dies in der Regel nur bei neuerrichteten Apotheken benötigt
    • Raumnachweis (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Apotheke (Original oder beglaubigte Kopie)
    • als Eigentümer der Apotheke: Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Testament
    • als Pächter der Apotheke: Pachtvertrag
    • Erklärung des Verpächters: Der Verpächter hat der Kreisverwaltungsbehörde schriftlich eine Erklärung über den Grund zur Verpachtung abzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ApoG)
    • als Verwalter der Apotheke: Verwaltungsvertrag

  • Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
  • § 1 Abs. 2, 2 und 6 Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)

Landratsamt Fürth

AdresseLandratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
+49 911 9773-0+49 911 9773-0
+49 911 9773-1113+49 911 9773-1113

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)