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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Genutzte Technologien

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Geologische Untersuchung, Anzeige

Vor Beginn einer geologischen Untersuchung in Bayern muss diese dem Landesamt für Umwelt angezeigt und nach Abschluss der Arbeiten die gewonnenen Daten übermittelt werden.

Eine geologische Untersuchung umfasst alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung.

Alle geologischen Untersuchungen müssen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der die Untersuchung für eigene oder fremde Rechnung ausführt, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde im Sinn des Geologiedatengesetz (GeolDG) angezeigt werden.

Die Anzeige geologischer Untersuchungen nach dem GeolDG ersetzt nicht die Verpflichtung der Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 49 WHG), Bundesberggesetz (BBergG) oder die Beantragung von wasserrechtlichen bzw. bergrechtlichen Verfahren. Diese sind gesondert unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den für den Untersuchungsort zuständigen Behörden einzureichen.

Es wurden bei einer Untersuchung innerhalb der Landesfläche Bayerns Daten über den geologischen Untergrund gewonnen.

Das LfU stellt eine Online-Anwendung bereit, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige geologischer Untersuchungen nachzukommen (siehe unter "Online-Verfahren").

Die Online-Anwendung „Geologische Untersuchung online“ ermöglicht:

  • für ein Vorhaben mit einer oder mehreren Einzeluntersuchungen die Kontaktdaten des Melders sowie Auftraggebers und des Planers einmalig in alle Formulare einzugeben,
  • in einer Kartenanwendung zur Untersuchungslokation bis auf Flurstückebene zu navigieren,
  • nach Markierung der Untersuchungslokationen fachliche Angaben zur Untersuchungsmethode in Formularfelder einzugeben,
  • die Daten nach Endkontrolle bequem online an das LfU zu versenden,
  • die zeitnahe Bestätigung des Eingangs der Anzeige beim LfU per E-Mail.

Für jede eingegebene Untersuchung erhält der Melder eine eindeutige Identifikationsnummer (BID).

Nach Beendigung der geologischen Untersuchung sind die gewonnen Ergebnisse (Fach- und Bewertungsdaten) entsprechend den Vorgaben nach §§ 9 und 10 GeolDG an das LfU zu übermitteln.

Alle geologischen Untersuchungen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

Nach Abschluss der geologischen Untersuchung sind die Fachdaten innerhalb von 3 Monaten und die Bewertungsdaten innerhalb von 6 Monaten dem LfU zu übermitteln.

keine

  • §§ 8-10 Geologiedatengesetz (GeolDG)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)