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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Taktisch-Technische Betriebsstellen, Beantragung einer Zuwendung

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an den Personalkosten für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen.  

Zweck und Gegenstand

Für die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die Wahrnehmung der zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk (= Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)) notwendigen Aufgaben ermöglichen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsberechtigt sind die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Es können Ausgaben für Personal gefördert werden.

Art und Höhe

Der Festbetrag entspricht 25% der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene (Durchschnittswert Besoldungsgruppe A9 bis A12).

Die für die Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei der Integrierten Leitstelle vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Dazu ist die erfolgreiche Teilnahme an den von der Projektgruppe DigiNet im Schulungsrahmenkonzept vorgesehenen Lehrgängen (derzeit: TETRA-Systemkurs und Nutzereigenes Management-Kurs) durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen. Die Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen kann auch zeitnah nach Beginn der Beschäftigung erfolgen. Bei der Personalauswahl ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.

Eine Förderung erfolgt darüber hinaus erst dann, wenn der Betreiber der Integrierten Leitstelle im Rahmen des Förderantrags (Anlage) erklärt, dass die Integrierte Leitstelle entsprechend dem Konzept "Technische Anbindung der Integrierten Leitstellen" der Projektgruppe DigiNet drahtgebunden am digitalen BOS-Funk teilnehmen wird und dass dabei die Bedingungen für die Teilnahme und Nutzung beachtet werden.

Der Antrag (Formblatt siehe unter "Formulare") ist in einfacher Ausfertigung vom Zuwendungsberechtigten unmittelbar bei der zuständigen Regierung (Bewilligungsbehörde) einzureichen. Die Regierung entscheidet über den Antrag.

Die Personalkosten sind frühestens acht Monate vor dem Monat, in dem nach dem vom Lenkungsausschuss Digitalfunk Bayern verabschiedeten Migrationsplan der sog. "erweiterte Probebetrieb" im jeweiligen Rettungsdienstbereich beginnen soll, förderfähig.

keine

etwa zwei Wochen

  • Kostennachweis

  • Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Erfüllung von Aufgaben der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) bei den Integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern (Sonderförderprogramm TTB-Personal)
  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)