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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Regionalkultur, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen und die Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.

Zweck

Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind

a) Investitionen beim Bau (Neubau, Umbau, Erweiterung oder Sanierung) und bei technischen Einbauten in Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele; ebenfalls gefördert wird der Erwerb einschließlich Umbau oder Instandsetzung eines Gebäudes, soweit dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau für die Spielstätte eines historischen Heimatschauspiels entbehrlich ist (Investitionsförderung);

b) innovative Einzelveranstaltungen und -projekte, bei denen der Zweck der Heimatpflege im Vordergrund steht (Einzelförderung).

 

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.

Art und Höhe

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, es sei denn, die herausragende Bedeutung rechtfertigt aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses im Einzelfall einen höheren Fördersatz.

Die geförderten Vorhaben sollen einen überregionalen Wirkbereich aufweisen.

Eine Förderung nach dieser Richtlinie kommt nur in Betracht, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben mehr als 15 000 EUR betragen.

Bei wiederkehrenden Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen kann grundsätzlich nur eine Anschubfinanzierung für die erstmalige Durchführung oder eine Förderung von einmaligen Sonderveranstaltungen erfolgen.

Eine Zuwendung darf nicht bewilligt werden, wenn für das Vorhaben eine Förderung durch die Europäische Union, den Bund, den Freistaat Bayern oder ein anderes Land in Anspruch genommen werden kann. Eine Doppelförderung aus den Mitteln des Förderprogramms Regionalkultur und den Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist nur mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat bei besonders herausragenden Vorhaben zulässig, deren Finanzierung auf andere Weise nicht gesichert werden kann und deren Durchführung ansonsten gefährdet wäre.

Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall vor der Eingehung von Verbindlichkeiten dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.

Die Förderanträge sind bei der Bewilligungsbehörde über die digitale Antragsplattform einzureichen.

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.

Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.

  • Projektbeschreibung
  • Projektplanung/-verlauf
  • Kosten- und Finanzierungsplan

  • Richtlinie zur Förderung von Investitionen, Veranstaltungen und Projekten im Bereich Regionalkultur (Regionalkultur-Förderrichtlinie – RegkuFöR)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) - Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) - Anlage 2 zu Art. 44 BayHO
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) - Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) - Anlage 3 zu Art. 44 BayHO

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

AdresseLandesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastr. 4
80538 München
+49 89 2129-0+49 89 2129-0
+49 89 2129-1537+49 89 2129-1537

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)