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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Das Bild zeigt den Brunnen am Rathausplatz
Das Bild zeigt den Brunnen am Marktplatz

Dienstleistungen

Leistungssport, Beantragung einer Förderung zu Investitionsmaßnahmen für eine leistungssportliche Trainingseinrichtung

Der Freistaat Bayern fördert den Neubau, die Erweiterung oder Sanierung von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen.

Zweck

Die Zuwendungen dienen dazu, ein optimales Stützpunktsystem für den Nachwuchsleistungssport der Verbände zur Verfügung zu stellen.

Gegenstand

Gefördert werden die investiven Ausgaben für den Neubau, die Erweiterung, den Umbau, die Modernisierung und Sanierung der anerkannten Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und des Olympiastützpunkts Bayern. Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen, die die vorhandenen Anlagen in ihrer Substanz erhalten und verbessern, haben Vorrang vor Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Träger anerkannter Bundesstützpunkte, Landesstützpunkte und des Olympiastützpunkts Bayern.

Art und Höhe

Die Förderung investiver Ausgaben wird als projektbezogener Zuschuss, in der Regel als Anteilfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag gewährt.

 

Investive Maßnahmen an Bundesstützpunkten können mit bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Besitzt ein Bundesstützpunkt hohe Bedeutung für einen bayerischen Verband im Sinne eines Landesstützpunkts oder ist er bereits als Landesstützpunkt anerkannt, so kann die Maßnahme entsprechend dem Landesinteresse mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zur Höhe der Bundesförderung bezuschusst werden; dies gilt auch für den Olympiastützpunkt Bayern. Investive Maßnahmen an Landesstützpunkten können entsprechend dem Landesinteresse mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Bundesstützpunkte

  • Maßnahmen an Bundesstützpunkten und dem Olympiastützpunkt Bayern müssen von den Trägern zunächst beim StMI für die jährliche Bewilligungsplanung des Bundes angemeldet werden. Das StMI informiert die Spitzensportfachverbände über die Anmeldefrist und die einzureichenden Unterlagen.
  • Die angemeldeten Maßnahmen werden vom Fachgremium für Leistungssport der mitgliederstärksten Dachorganisation sportfachlich bewertet. Ist von der Maßnahme sportfachlich eine weitere Dachorganisation in Bayern betroffen, ist die Bewertung im Einvernehmen mit der weiteren Dachorganisation vorzunehmen.
  • Nach der grundsätzlichen Förderentscheidung des Bundes entscheidet auch das StMI über die Fördermöglichkeit aus Landesmitteln und informiert die Träger entsprechend. Die davon betroffenen Landessportfachverbände erhalten jeweils eine Kopie.
  • Das weitere Antragsverfahren bestimmt sich grundsätzlich nach den Regelungen des Bundes. Die Träger reichen ihren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der örtlich zuständigen Regierung ein.

Landesstützpunkte

  • Maßnahmen an Landesstützpunkten müssen von den Trägern direkt beim Fachgremium für Leistungssport der mitgliederstärksten Dachorganisation zur sportfachlichen Bewertung angemeldet werden.
  • Das Fachgremium leitet die Anmeldung mit einer sportfachlichen Bewertung an das StMI zur Entscheidung über Fördermöglichkeiten aus Landesmitteln weiter. Ist von der Maßnahme sportfachlich eine weitere Dachorganisation in Bayern betroffen, ist die Bewertung im Einvernehmen mit der weiteren Dachorganisation vorzunehmen.
  • Das StMI informiert die Träger und den jeweils betroffenen Sportfachverband über seine Entscheidung.
  • Die Träger reichen ihren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der örtlich zuständigen Regierung ein.

Bundesstützpunkte

Zur Aufnahme in die Bewilligungsplanung des Bundes melden die Träger der Maßnahmen bis zum 10. April des Vorjahres der zu beantragenden Bewilligung den aus ihrer Sicht bestehenden Bedarf und die voraussichtlichen Ausgaben für Investitionen des Spitzensports für das Folgejahr beim StMI an.

Landesstützpunkte

keine Frist

  • Erforderliche Unterlagen:
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung
    • baufachlich prüffähige Planungsunterlagen  

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K, Anlage 3 zu Art. 44 BayHO)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Anlage 2 zu Art. 44 BayHO)
  • Baufachliche Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (BayZBau, Anlage 4 zu Art. 44 BayHO)
  • Anlage 4a zu Art. 44 BayHO
  • Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau, Anlage 4b zu Art. 44 BayHO)

Mitteilung gem. Nr. 1.1 NBest-Bau – Zuwendungen/Zuweisungen nach BayFAG und BayGVFG

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

AdresseBayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Odeonsplatz 3
80539 München
+49 89 2192-01+49 89 2192-01
+49 89 2192-12225+49 89 2192-12225

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)