Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen

Studienplatz für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Beantragung

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren, müssen Sie sich über Hochschulstart bewerben.

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. 

Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:

  • Medizin
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie

Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart bewerben. Sie können sich nicht direkt bei der Hochschule bewerben.

Hochschulstart prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Studienplatz erhalten können und berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen für den Studiengang (zum Beispiel Abiturnote)

Im Bewerbungsportal müssen Sie Ihre Bewerbungen in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet. Möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Hochschulstart oder die Hochschulen ordnen die Bewerber und Bewerberinnen auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann für das bestmögliche Angebot einen Studienplatz.

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Sie können bis zum 21. Juli schriftliche Unterlagen nachreichen.

Wenn Sie Ihre Studienberechtigung (z. B. Abitur) vor dem 16. Januar des Jahres Ihrer Bewerbung erhalten haben, müssen Sie sich bis zum 31. Mai bewerben und können bis zum 15. Juni schriftliche Unterlagen nachreichen. 

Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben. Sie können bis zum 21. Januar schriftliche Unterlagen nachreichen.

keine

Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

  • Erforderliche Unterlagen:
    • Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis)
    • Nachweise über
      • Studierfähigkeitstests
      • absolvierte Berufsausbildungen
      • Berufstätigkeiten
      • Freiwilligendienste

     

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

  • Staatsvertrag über die Hochschulzulassung

Stiftung für Hochschulzulassung

AdresseStiftung für Hochschulzulassung
Sonnenstraße 171
44137 Dortmund
+49 231 1081-0+49 231 1081-0
+49 231 1081-4221+49 231 1081-4221

Stiftung für Hochschulzulassung (siehe BayernPortal)