Dienstleistungen
Förderschule, Schulaufsicht und Beratung
Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.
Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.
- Art. 114 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Regierung von Mittelfranken
AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)