Dienstleistungen
Führerschein, Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Stadt Zirndorf - SG II/3: Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passamt
AdresseStadt Zirndorf - SG II/3: Bürgeramt
Fürther Str. 8
90513 Zirndorf
+49 911 9600-0+49 911 9600-0
+49 911 9600-305+49 911 9600-305
SG II/3: Bürgeramt
Ort
Fürther Str. 8
90513 Zirndorf
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)