Dichtigkeitsprüfungen
Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserleitungen
Nach der aktuellen Entwässerungssatzung (Stand 25.10.2012) ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, periodisch alle zum Grundstück gehörenden, erdverlegten und an die Kanalisation angeschlossenen Leitungen auf deren Dichtigkeit prüfen zu lassen. Betroffen sind alle öffentlichen und privaten Grundstücksentwässerungsanlagen.
Bis 31.12.2019 ist von allen Grundstückseigentümern, deren Grundstücksentwässerungsanlage Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleitet, zwingend ein Protokoll der Dichtigkeitsprüfung zu erbringen, sofern kein gültiger Nachweis über die Dichtigkeit vorliegt.
Die Dichtigkeitsprüfung umfasst die gesamte Anlage bis zum Hauptkanal, d.h. einschließlich Hausanschlusskanälen, Revisionsschächten und Grundleitungen des Mischsystems. Liegt ein Trennsystem vor, sind erdverlegte Schmutzwasserleitungen immer und Regenwasserleitungen nur innerhalb von Wasserschutzgebieten zu untersuchen.
In der Regel erfolgt die Dichtigkeitsprüfung mittels TV-Inspektion, d.h. durch die augenscheinliche Untersuchung eines Fachmanns mit Hilfe einer Schiebekamera.