Informationen für Stimmberechtigte
Informationen zur Bürgermeister-Stichwahl am 22.03.2026
Am 22.03.2026 findet von 8 bis 18 Uhr die Bürgermeister-Stichwahl statt.
Das Ergebnis der Wahl finden Sie nach Abschluss der Zählarbeiten hier.
Alle aktuellen Informationen der Stadt Zirndorf zu den anstehenden Kommunalwahlen finden Sie hier.
Urnenwahl
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 15. Februar 2026 per Post einen Wahlbenachrichtigungsbrief der Stadt Zirndorf erhalten. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat.
Wenn Sie keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können mit Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief und/oder Ihrem Ausweis in Ihrem Urnenwahllokal wählen.
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können bis zum 20.03.2026, 15 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Unzulässig ist die telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS.
Unabhängig von der Form des Antrags muss der Antragsteller auf jeden Fall Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und seine vollständige Wohnanschrift angeben, um eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen.
Ab dem 18.03.2026 sollten Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Bürgeramt abgeholt werden!
Falls bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zuzgestellt wurden, können Sie am 21.03.2026 von 10 bis 12 Uhr Ersatzunterlagen im Wahlamt abholen.
Für Rückfragen steht das Wahlamt zu Ihrer Verfügung: 0911 9600207 oder 09119600152 bzw. wahlamt(@)zirndorf.de .
Wahlhelfer gesucht!
Sie möchten gerne ehrenamtlich bei den Wahlen in einem Wahlbezirk mithelfen?
Dann melden Sie sich noch heute mit dem angefügten Formular bei uns an! Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Wahlvorstandsmitglied kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist.
Welche Aufgaben sind auszuüben?
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung an die Gemeindebehörde
- Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und Ermittlung des Ergebnisses
Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
- Die Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 07:30 Uhr im Wahllokal
- Es wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Einteilung übernimmt der Wahlvorsteher in Absprache mit den weiteren Mitgliedern des Wahlvorstands
- An der Auszählung ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder teil
- Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
Wie werde ich auf das ehrenamtliche Wahlamt vorbereitet?
- Für alle Wahlhelfer werden verschiedene Schulungstermine angeboten. Die Teilnahme an der Schulung ist für Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer verpflichtend. Allen Beisitzern ist die Teilnahme freigestellt.
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion Sie eingesetzt sind.
Alle Wahlhelfer erhalten für den Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, welches je nach Wahl und Funktion zwischen 35,- und 80,- Euro variiert. Weiterhin erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Arbeitgeber kein freier Tag gewährt wird oder die auf den freien Tag verzichten, zusätzlich 30,- Euro.

