Informationen für Stimmberechtigte
Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird am 23.02.2025 stattfinden.
Hier finden Sie Informationen der Bundeswahlleiterin.
Alle aktuellen Informationen der Stadt Zirndorf zur anstehenden Bundestagswahl finden Sie hier.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Auf der Website der Bundeswahlleiterin sind alle wichtige Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl zusammengestellt.
Informationen zur Europawahl am 09.06.2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Hier (externer Link) finden Sie die Wahlergebnisse für den Landkreis Fürth.
Ergebnis der Landratswahl am 19. November 2023
Am 19. November 2023 fand die Landratswahl im Landkreis Fürth statt.
Ergebnis der Landratswahl
Das Ergebnis der Landratswahl finden Sie auf der Website des Landkreises.
Wahlhelfer gesucht!
Sie möchten gerne ehrenamtlich bei den Wahlen in einem Wahlbezirk mithelfen?
Dann melden Sie sich noch heute mit dem angefügten Formular bei uns an! Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Wahlvorstandsmitglied kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist.
Welche Aufgaben sind auszuüben?
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung an die Gemeindebehörde
- Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und Ermittlung des Ergebnisses
Wie ist die zeitliche Inanspruchnahme?
- Die Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 07:30 Uhr im Wahllokal
- Es wird bis 18:00 Uhr in zwei „Schichten“ gearbeitet. Die Einteilung übernimmt der Wahlvorsteher in Absprache mit den weiteren Mitgliedern des Wahlvorstands
- An der Auszählung ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle Wahlvorstandsmitglieder teil
- Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.
Wie werde ich auf das ehrenamtliche Wahlamt vorbereitet?
- Für alle Wahlhelfer werden verschiedene Schulungstermine angeboten. Die Teilnahme an der Schulung ist für Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer verpflichtend. Allen Beisitzern ist die Teilnahme freigestellt.
Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion Sie eingesetzt sind.
Alle Wahlhelfer erhalten für den Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, welches je nach Wahl und Funktion zwischen 35,- und 80,- Euro variiert. Weiterhin erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Arbeitgeber kein freier Tag gewährt wird oder die auf den freien Tag verzichten, zusätzlich 30,- Euro.