Mobilfunkstationen in Zirndorf: Stadt Zirndorf

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Mobilfunkstationen in Zirndorf

In der Übersicht

Im Gemeindegebiet Zirndorfs befinden sich zurzeit 14 Standorte für Mobilfunkanlagen der drei Netzbetreiber.

Die Aufstellung von Mobilfunkanlagen führte in den letzten Jahren bei Anwohnerinnen und Anwohnern zu Ängsten und Verunsicherungen wegen befürchteter gesundheitlicher Auswirkungen.

Daher hat der Stadtrat beschlossen, über eine Immissionskarte Transparenz zu den im Gemeindegebiet auftretenden Strahlungsintensitäten zu schaffen.

Bei der Erstellung der Immissionskarte wurden keine Hinweise auf Strahlenbelastungen durch Mobilfunk gefunden, welche die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten.

Aus der vom Umweltinstitut München e.V. erstellten Karte (Stand 2010) wird ersichtlich, das sich die Strahlenbelastungen im Umfeld der einzelnen Mobilfunkanlagen stark unterscheiden.

Die differenzierten Informationen führen zu einer Versachlichung der Diskussion, eine wichtige Grundlage zu strategischem und lösungsorientiertem Handeln.

Bereiche höherer Immission können identifiziert werden, was unter Hinzuziehung technischer Beratung die Möglichkeit eröffnet, im Dialog mit den Betreibern auf gleicher Augenhöhe über Verbesserungen zu verhandeln.

Ergänzend ließ die Stadt Zirndorf in einem Immissionsgutachten verschiedene Standort-Alternativen vergleichend untersuchen.

Ziel der Untersuchung ist, elektromagnetische Felder durch neu geplante Standorte im Rahmen der technisch und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren.

Die Untersuchung ermöglicht es, bei betreiberseitig geplanten Änderungen an den Mobilfunknetzen am Prozess der Standortfindung mitzuwirken und in Zirndorf die Immissionsminimierung als weiteres Kriterium bei der Standortwahl einzuführen.

Die erstellten Unterlagen in Form von Immissionskarte (ca. 3 MB), Dokumentation Immissionskarte (ca. 3 MB) und Immissionsgutachten (ca. 7 MB) finden Sie unter Downloads.

Mobilfunkstandorte / Standortbescheinigungen

Mindestens 2 Wochen vor Inbetriebnahme oder vor wesentlichen Änderungen müssen die Betreiber die Mobilfunkanlagen bei der zuständigen Behörde, in Bayern der Kreisverwaltungsbehörde, anzeigen. Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Fürth) leitet die Anzeige an die betroffene Kommune (Stadt Zirndorf) weiter.

Nach Eingang der Standortbescheinigung bei der Stadt Zirndorf werden die Daten (Ort und Datum) des Mobilfunkstandorts in die Auflistung der Standorte übernommen und ggf. die Übersichtskarte ergänzt. Den aktuellen Stand finden Sie unter Downloads.

Eine aktuelle Mobilfunkübersicht können Sie unter dem Internetauftritt der Bundesnetzagentur einsehen.