Dienstleistungen
Kommunale Musikschule, Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Stadt Zirndorf - SG V/7: Städtische Sing- und Musikschule
Öffnungszeiten:
In den Schulzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.
In den Ferien: Montag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
AdresseStadt Zirndorf - SG V/7: Städtische Sing- und Musikschule
Homburger Straße 1
90513 Zirndorf
+49 911 965338-27+49 911 965338-27
SG V/7: Städtische Sing- und Musikschule
Ort
Homburger Straße 1
90513 Zirndorf
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