Dienstleistungen
Öffentlicher Personennahverkehr, Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
- §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
- Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Stadt Zirndorf
Alle Mitarbeiter finden Sie unter: https://www.zirndorf.de/tel
Das gesamte Ortsrecht der Stadt Zirndorf finden Sie unter: https://www.zirndorf.de/Ortsrecht
Im Bürgerserviceportal stehen zahlreiche Online-Verfahren zur Verfügung:https://www.buergerserviceportal.de/bayern/zirndorf
AdresseStadt Zirndorf
Fürther Str. 8
90513 Zirndorf
+49 911 9600-0+49 911 9600-0
+49 911 9600-305+49 911 9600-305
Stadt Zirndorf
Ort
Fürther Str. 8
90513 Zirndorf
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)