Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe im Bereich der allgemeinen Technologien.

Zweck

Mit dem Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ sollen kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt werden. Dadurch soll ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft gestärkt werden.

Gegenstand

Gefördert werden können die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. Die Entwicklung von Software ist grundsätzlich nicht förderfähig.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die weniger als 50 Personen beschäftigen, deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. Euro nicht übersteigt und die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben, sowie Existenzgründer mit Firmensitz in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Art- und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sie erhöht sich um jeweils 10 Prozentpunkte bis maximal 60 Prozent bei Sitz des Unternehmens in einer "Region mit besonderem Handlungsbedarf", bei Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie bei Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern.

  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger Bayern bereits begonnen wurden.
  • Antragsteller müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
  • Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

  • Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger Bayern zu richten.
  • Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich.
  • Der Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Anträge ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, erlässt den Zuwendungsbescheid und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung des Verwendungsnachweises und zahlt die Fördermittel aus.

keine

keine

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 Wochen.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • Kostenvoranschlag
  • Projektbeschreibung

  • Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm "Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe"

Bayern Innovativ GmbH

AdresseBayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
+49 911 20671-611+49 911 20671-611
+49 911 20671-650+49 911 20671-650

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)