Dienstleistungen: Stadt Zirndorf

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Zirndorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Dienstleistungen

Informations- und Kommunikationstechnik, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik.

Zweck

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.

Gegenstand

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Hardware- und Softwareengineering,
  • Daten- bzw. Wissensmanagement,
  • Mensch-Maschine-Kommunikation,
  • Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
  • Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z. B. Energie, Mobilität u. a.),
  • Automatisierung und intelligente Produktion,
  • Kommunikationsnetze,
  • Technische IT-Dienstleistungen,
  • IT-Sicherheit,
  • Künstliche Intelligenz,
  • Quantentechnologie.

Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u. a.

Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung der oben genannten Fragestellungen in den Bereichen

  • industrielle Forschung,
  • experimentelle Entwicklung

nach Art. 25 Abs.1 in Verbindung mit Abs.2 Buchst. b und c Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I AGVO werden bevorzugt berücksichtigt.

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.

Zuwendungsfähig Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten richten sich im Einzelnen nach Art. 25 AGVO.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität für die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Rahmen des Vorhabens beträgt:
  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.

Die FuE-Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Dabei sollen mehrere Unternehmen entlang einer Wertschöpfungskette kooperieren. An einem Verbundvorhaben sollen mindestens zwei Unternehmen, davon mindestens ein mittelständisches Unternehmen und ggf. eine Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung, beteiligt sein.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die Durchführung der Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
  • Die Vorhaben müssen sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Verfahren müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
  • Die Vorhaben müssen in ihren wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
  • Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einschlägige fachliche Erfahrungen aufweisen und über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügen.
  • Antragsteller bzw. Projektbeteiligte aus der gewerblichen Wirtschaft müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
  • Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 AGVO möglich.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle und deren Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurden sowie Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
Darüber hinaus wird auf die Förderrichtlinie (siehe "Rechtsgrundlagen") verwiesen.

Der Antrag ist beim Projektträger (siehe unter "Für Sie zuständig") schriftlich einzureichen, der die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Die Bewilligung erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags bei der zuständigen Stelle und deren Zustimmung zum Maßnahmenbeginn bereits begonnen wurden, sowie Vorhaben, die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.

Die Dauer der Bearbeitung hängt maßgeblich von der Qualität des Antrags und der Zusammenarbeit des Antragstellers mit dem Projektträger ab. Sie kann von einigen Monaten bis zu einem knappen Jahr reichen. Die Bearbeitung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie dauert maximal vier Wochen.

  • Richtlinien zur Durchführung des "Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)"

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH München

AdresseVDI/VDE Innovation + Technik GmbH München
Heimeranstr. 37
80339 München
+49 89 5108963-0+49 89 5108963-0
+49 89 5108963-19+49 89 5108963-19

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)